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IV. Anfang des neuen Schuljahres.
Die Eröffnung des Lehrcurſus für das Schuljahr 1860/61 findet Mittwoch den 25. April, Morgens 10 Uhr, mit der Verſamnlung aller Lehrer und Schüler ſtatt.
Die Aufnahme in die Vorbereitungsklaſſen geſchieht Montag den 23. April, Morgens 10 Uhr.
Die Aufnahmeprüfung für die höhere Bürgerſchule beginnt Dienſtag den 24. April, Morgens 7 Uhr, im Marktſchullocale. Die Anmeldungen ſelbſt haben ſpäte⸗ ſtens bis zum 21. April entweder durch die Eltern perſönlich, oder ſchriftlich, unter gleich⸗ zeitiger Beibringung des Geburtsſcheines und der Schulzeugniſſe, bei dem Rector zu geſchehen.
In die unterſte Vorbereitungsklaſſe VIIIb. können alle Kinder mit dem zurückgelegten 6ten Lebensjahre eintreten; in die höheren Vorbereitungsklaſſen werden die Angemeldeten nach voran⸗ gegangener Prüfung ihrem Kenntnißſtande entſprechend eingereiht.
Zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe der höheren Bürgerſchule(Kl. VI.) ſind folgende Vorkenntniſſe erforderlich:
1) Geläufiges mechaniſches Leſen von deutſcher und lateiniſcher Schrift; die Fähig⸗ keit, ein geleſenes oder vorgeleſenes oder vorerzähltes leichtes Stück wiederzuer⸗ zählen und ohne auffällige Fehler gegen Orthographie und Interpunction in ein⸗ fachen Sätzen niederzuſchreiben; Kenntniß der Hauptwortarten(Subſtantiv, Prono⸗ men, Adjectiv, Verbum, Adverbium), des Weſentlichſten ihrer Beugung(Caſus, 6 Zeitformen, Steigerungsgrade), der Satztheile des einfachen Satzes(Subject,
Prädikat).
2) Mündliche und ſchriftliche Fertigkeit in den vier Species mit unbenannten ganzen Zahlen.
3) Leſerliches und im Ganzen regelmäßiges Schreiben von deutſcher und lateiniſcher Schrift.
Schüler der oberſten Vorbereitungsklaſſe, welche zur Verſetzung reif befunden worden ſind, treten ohne Aufnahmeprüfung in die höhere Bürgerſchule über. Zur Aufnahme in eine höhere Klaſſe der höheren Bürgerſchule berechtigt ein den Schuͤlern dieſer Klaſſe entſprechender Kennt⸗ nißſtand, der durch eine Prüfung ermittelt wird.— Neunjährige Schüler können nur dann aufgenommen werden, wenn ihre körperliche und geiſtige Reife beſonders hervortritt.
Die Lehrbücher werden den Schülern nach ihrer Aufnahme bekannt gemacht werden.
Zur weiteren Nachricht heben wir noch hervor, daß mit dem neuen Schuljahre die oberſte Klaſſe der höheren Bürgerſchule(Kl. I.) ins Leben tritt. Auswärtige Eltern insbeſondere ma⸗ chen wir darauf aufmerkſam, daß in die beiden oberen Klaſſen namentlich ſolche Schüler ein⸗ treten können, welche nach Abſolvirung der vier Klaſſen einer Realſchule oder nach einer ähn⸗ lichen genügenden Vorbereitung noch eine weitere ſprachliche oder ſachliche Vorbildung für einen demnächſt zu ergreifenden kaufmänniſchen oder gewerblichen Beruf erlangen ſollen.


