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zu erheben; in keinem Falle aber iſt es geſtattet, ohne vorhergegangene Anmeldung durch den Pedellen, in das Schullocal oder gar die Klaſſenzimmer unberufen und ſtörend einzudringen. Nach§. 61 der allgemeinen Schulordnung hat die Schule die Pflicht, jede ſolche Störung durch⸗ aus zu verhüten.
In dem Schulleben ſelbſt ſind gröbere Vergehen gegen die Schulordnung im Ganzen nur wenig vorgekommen.
D. Phyſiſches Wohl der Lehrer und Schüler.
Der Geſundheitszuſtand des Lehrercollegiums während dieſes Schuljahres war befriedigend; ebenſo derjenige der Schüler. Schulverſäumniſſe wegen Krankheit fanden daher, wenige Aus⸗ nahmen abgerechnet, in keinem bemerkenswerthen Maaße ſtatt. Auch in dieſem Jahre verlor die Anſtalt einen Schüler der V. Klaſſe, Abtheilung b, durch den Tod. Bernhard Werner ſtarb den 30. Juli nach kurzem Krankenlager in Folge einer Darmentzündung.
II. Chronik der höheren Bürgerſchule.
Durch Reſcript Herzoglicher Landesregierung vom 18. April 1859 wurde die Verbindung der hieſigen Vorbereitungsſchule mit der höheren Bürgerſchule angeordnet. Samſtag den 7. Mai fand die Aufnahmeprüfung der neu Angemeldeten ſtatt, worauf Montag den 9. Mai die Eröffnung der Schule in üblicher Weiſe und mit Einführung der neuen Lehrer, des Herrn Reallehrers Dillmann, des Candidaten Weldert und des Lehrers Kröck durch den Rector erfolgte; mit dem 10. Mai Morgens 7 Uhr nahm der Unterricht ſeinen Anfang.— Die Pfingſt⸗ ferien dauerten vom 11.— 19. Juni.— Der Geburtstag Seiner Hoheit des Herzogs wurde, da der 24. Juli auf einen Sonntag fiel und bei der großen Sommerhitze eine allgemeine Verſammlung in den allzuengen Räumen der Schule, ſo wie ein Spaziergang ins Freie unthun⸗ lich erſchien, durch den Kirchgang der Lehrer und Schüler gefeiert.— Auch in dieſem Jahre wurde der Nachmittagsunterricht der im vorigen Jahresbericht erwähnten Höheren Verfügung gemäß in Folge der lang andauernden außergewöhnlich hohen Temperatur theils auf eine Stunde beſchränkt, theils ganz ausgeſetzt.— Von den Lehrern der Anſtalt wurden mit einzelnen Klaſſen und Abtheilungen an ſchönen Tagen einige Ausflüge in die Umgegend gemacht.— Die Herbſt⸗ prüfung wurde am 10. September in den Vorbereitungsklaſſen, am 12. und 13. in der höheren Bürgerſchule abgehalten.— Die darauf folgenden Ferien dauerten für erſtere bis zum 10. October, für letztere bis zum 2. October, worauf am folgenden Tage der Wintereurſus um 8 Uhr begann.— Vem 12.— 24. Dezember konnten die Herren Collaborator Unverzagt und Candidat Weldert, weil dieſelben bezüglich zum zweiten und erſten Staatsexamen ein⸗ berufen waren, keinen Unterricht ertheilen und wurden deßhalb die nöthigen Vertretungen und Combinationen angeordnet.— Die Weihnachtsferien dauerten vom 24. Dezember 1859 bis 3. Januar 1860.


