Aufsatz 
Analecta Terentiana
Entstehung
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2. Die naturwissenschaftlichen Sammlungen stehen unter der Leitung der Gymnasial- lehrer Dr. Reis und Weihrich. Es gehören dazu: a) das physikalische Cabinet, b) das chemische Laboratorium, c) Sammlungen für Mineralogie, Botanik und Zoologie.

3. Anderweitige Sammlungen bilden die Zeichenmodelle, Musterschriften und Musi- kalien, welche von den betreffenden Fachlehrern verwaltet werden.

V. Chronilz.

1. Einen schweren Verlust erlitt das Gymnasium durch den plötzlichen Tod des Collegen Dr. Karl Hattemer. Ein Hirnschlag, der noch an demselben Tage den Tod zur Folge hatte, traf ihn am 18. August vorigen Jahres im Gymnasialhof, als er eben die öffentliche Prüfung in seiner Klasse beendet hatte. Der Verewigte war geboren zu Gau-Algesheim am 22. Februar 1825, war von 1840 1845 Schüler des hiesigen Gymnasiums, bestand seine Fakultätsprüfung zu Giessen 1849 und leitete hierauf drei Jahre lang eine höhere Schule zu Camberg. Nach vollendetem Access und vorübergehender Beschäftigung am Gymnasium zu Bensheim wurde er durch Verfügung Grossherzoglicher Oberstudien-Direction vom 27. October 1854 zum Repetitor am hiesigen Gym- nasium ernannt, durch Allerhöchstes Decret vom 30. Mai 1862 definitiv angestellt, und hat demnach zwanzig volle Jahre an unserer Anstalt gewirkt. Für seine wissenschaftliche Tüchtigkeit zeugt u. a. die von ihm verfasste gediegene AbhandlungAus dem Leben der Kinder in Hellas und Rom(Mainz. 1865). Seinen Schülern war er ein gewissenhafter und liebevoller Lehrer, seinen Collegen ein treuer Freund, in allen anderen Beziehungen erfreute er sich allgemeiner Achtung und Liebe, welche in der zahlreichen Betheiligung an dem feierlichen Leichenbegängnisse ihren öffentlichen Ausdruck fand.

2. Gemäss Verfügung Grossherzoglicher Oberstudien-Direction vom 11. August v. J. soll, ent- sprechend den von den Staatsregierungen des deutschen Reiches vereinbarten Bestimmungen, die Cursusdauer der Landesgymnasien auf 9 Jahre erhöht werden. Demnach wurde am hiesigen Gym- nasium die Sexta in Unter- und Obersexta getheilt, deren Schüler im nächsten Schuljahre nach Unter- und Oberquinta, im folgenden Jahre nach Unter- und Oberquarta, im weiter folgenden Jahre nach Unter- und Obertertia aufrücken, so dass alsdann die Benennung der Klassen der an den übrigen deutschen Gymnasien üblichen völlig gleich sein wird.

3. Der Anfang des Schuljahres war auf den 3. October festgesetzt. Nothwendige bauliche Veränderungen gestatteten jedoch den Wiederbeginn des Unterricht erst am 15. October.

4. Durch Allerhöchstes Decret vom 21. September v. J. wurde Dr. Franz Umpfenbach, Privatgelehrter zu Frankfurt a. M., vorher Privatdocent an der Landesuniversität Giessen, zum Lehrer am hiesigen Gymnasium ernannt.

5. Darch Verfügung Grossherzoglicher Oberstudien-Direction vom 13. October wurde geneh- migt, dass an Stelle des israelitischen Religionslehrers Dr. Schauer dessen Amtsnachfolger Dr. Fürst den isrdelitischen Schülern des Gymnasiums Religionsunterricht im Gymnasium ertheile.

6. Durch Allerhöchstes Decret vom 29. November wurde Dr. Alexander Drescher, Lehrer an der Realschule I. O. zu Crefeld, vorher an der höheren Bürgerschule zu Neuwied, zum Lehrer am hiesigen Gymnasium mit Wirkung vom 1. April c. ab ernannt.

7. Ferner wurde durch Allerhöchstes Decret vom 4. März c. der Unterzeichnete, vorher Rector des Progymnasiums zu Andernach, zuletzt stellvertretender Regierungs- und Schulrath zu Minden, zur Direction des hiesigen Gymnasiums berufen. Derselbe übernahm die Directionsgeschäfte, welche bis dahin Prof. Dr. Hennes mit anerkennungswerther Hingebung und gewissenhafter Sorgfalt geführt hatte, am 1. April und wurde am 23. desselben Monats durch den Vorsitzenden der Gross- herzoglichen Oberstudien-Direction Herrn Geheimerath von Willich feierlich in sein Amt ein- geführt und vereidigt.