Aufsatz 
Das neue Gebäude der Großherzogl. Real- und Landwirtschaftsschule
Entstehung
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Zekauntmachungen.

Anmeldungen zum Eintritt in die Vorſchule, Realſchule und Landwirtſchaftsſchule werden am 6. April von 8 Uhr vormittags an in dem Amtszimmer des Unterzeichneten entgegengenommen.

Zur Aufnahme in die unterſte Abteilung der Vorſchule iſt in der Regel das zurückgelegte ſechſte Lebensjahr, zur Aufnahme in die 6. Klaſſe der Realſchule das zurückgelegte zehnte Lebensjahr erforderlich. Bei genügender geiſtiger und leiblicher Reife können auch ſolche Knaben aufgenommen werden, die bis zum 30. September d. J. das ſechſte, reſp. zehnte Lebensjahr vollenden.

Zum Eintritt in die unterſte Abteilung der Vorſchule ſind keinerlei Vorkenntniſſe erforderlich.

Bei der Eintrittsprüfung in die 6. Klaſſe ſind folgende Kenntniſſe nachzuweiſen:

a) Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift ſchreiben und mit richtiger Betonung leſen zu können;

b) ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der gewöhnlichen Sprache des täglichen Lebens vorkommenden deutſchen Wörter;

c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, ſowie des einfachen Satzes;

d) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten und benannten ganzen Zahlen.

Der Kurſus der Landwirtſchaftsſchule, deren Abgangszeugnis zum Einjährigendienſt berechtigt, iſt ein dreijähriger. Zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe derſelben ſind die zum Eintritt in die 3. Klaſſe einer Realſchule nötigen Kenntniſſe erforderlich.

Die Aufnahmeprüfung findet am 8. April, vorm. von 10 Uhr an und nachmittags von 2 Uhr an ſtatt.

Jeder neu eintretende Schüler hat ein Entlaſſungszeugnis aus der ſeither von ihm beſuchten Schule, den Geburtsſchein und Impfſchein oder, wenn er das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat, die Beſcheinigung der zweiten Impfung vorzulegen.

Der Unterricht beginnt wieder Donnerſtag den 9. April. Groß⸗Umſtadt, den 7. März 1891.

Großherzogliche Direktion der Real⸗ und Landwirtſchaftsſchule. Dr. Derſch.