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Kranke. Der neue Staatsrath war nur der Vollſtrecker des Willens dieſer aufgeregten Volksmenge und verfuhr in offenem Einverſtändniß mit derſelben ſelbſt gegen die Pre⸗ diger der Nationalkirche, die keine andere Meinung haben und jedenfalls keine höheren Anſprüche auf Religioſität machen ſollten, als das ſouveräne Volk ſelbſt. Ein pro⸗ jektirtes Geſetz, welches jeden Geiſtlichen, der ſich nicht auf die Abhaltung des Gottesdienſtes in der Kirche beſchränkte, mit dem Verluſte ſeines Gehaltes bedrohte, wurde zwar nicht durchgeſetzt, allein der Staatsrath ergriff ein anderes Mittel, die Geiſtlichkeit unter ſeine Botmäßigkeit zu beugen. Aus Anlaß der allgemeinen Abſtimmung über die neu einzuführende Verfaſſung ließ er den Pfarrern die Weiſung zugehen, eine von ihm erlaſſene Proklamation von der Kanzel zu verleſen, worin die Februarrevolution und ihre Exzeſſe beſchönigt und geprieſen wurden. Einem ſo unge⸗ ſetzmäßigen Anſinnen glaubte eine Anzahl Pfarrer nicht Folge leiſten zu dürfen. Von der Anklage, die deshalb bei dem Kirchengerichte gegen ſie erhoben ward, wurden ſie zwar faſt einſtimmig freigeſprochen, allein nichts deſto we⸗ niger von der Regierung ihrer Stellen entſetzt. Obgleich Mehrere der Geiſtlichen durch dieſe Gewaltmaßregel ſich einſchüchtern ließen, ſo fühlten Andere ſich gerade dadurch bewogen, ihre Aemter niederzulegen. Vinet, der längſt vor ihnen ſeiner theologiſchen Profeſſur entſagt hatte, drückte in zwei energiſchen Predigten(„die Mitſchuldigen der Kreu⸗ zigung“) ſeinen tiefen Schmerz und ſeine Entrüſtung über dieſe Vorgänge aus, und ſuchte in einer vortrefflich abge⸗ faßten Schrift*) die Schwankenden und Unſichern unter
*) Sie erſchien unter dem Titel: Considérations présentées aux ministres démissionnaires par un ministre démissionnaire. Wider-


