Aufsatz 
Die Eröffnung der Sachsenhäuser Realschule : Baubeschreibung / W. Zint
Entstehung
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das zur Zeit der Prüfung bereits erledigte Pensum derselben maassgebend. Ertfolgt die erneute Anmeldung bei derselben Anstalt, welche der Schüler verlassen hatte, so ist vor der Aufnahmeprüfung unter Darlegung der besonderen Verhältnisse die Genehmigung des- Provinzial-Schulkollegiums einzuholen. § 10. Diese Bestimmungen treten mit dem 1. Januar 1902 in Kraft. Mit demselben Tage

verlieren alle Anordnungen, nach welchen bis dahin bei der Versetzung in den verschiedenen Provinzen zu verfahren war, ihre Geltung.

Berlin, den 25. Oktober 1901.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

gez.: Studt.

Die Ferienordnung für das kommende Schuljahr 1902/03 ist festgesetzt wie folgt: 1. Osterferien vom 23. März bis 6. April. Der 7. April ist wegen der Aufnahme- prüfungen für die Schüler frei. 2. Pfingstferien vom 18 bis 21. Mai einschliesslich. 3. Sommerferien vom 6. Juli bis 4. August einschliesslich. Herbstferien vom 28. September bis 12. Oktober. Der 13. Oktober ist wegen der Aufnahmeprüfungen für die Schüler frei. 5. Weihnachtsferien vom 24. Dezember 1902 bis 6. Januar 1903 einschliesslich. Der Unterricht schliesst am Mittage des 23. Dezembers.

Das neue Schuljahr beginnt Montag den 7. Aprilémit den Aufnahmeprüfungen. Der Unterricht nimmt Dienstag den 8. April für die Realschule um 8 Uhr. für die Vorschule

um 9 Uhr seinen Anfang. Der Schulanfang ist vom 7. April bis 3. Mai auf 8 Uhr. vom 5. Mai ab auf 7 Uhr festgesetzt.