Aufsatz 
Die Montabaurer Amtsbeschreibung des Hofrats Damian Linz, geschlossen den 31. Dezember 1786 : 2. Teil
Entstehung
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V. Sammlung von Lehrmitteln.

Die Lehrerbibliothek erhielt eine Reihe wiſſenſchaftlicher Zeitſchriften und Einzelwerke. Die Schülerbibliotheken und Sammlungen von Anſchauungsmitteln wurden durch mehrere An⸗ ſchaffungen erweitert. Geſchenkt ſind: 1. Vom hohen Miniſterium Bd. 82, 83, 84 der Publi⸗ kationen aus den K. Preußiſchen Staatsarchiven; Jahrbuch für Volks⸗ und Jugendſpiele 1909. 2. Vom Kgl. Provinzial⸗Schulkollegium Verhandlungen der ſchleſiſchen Direktorenverſamm⸗ lung 1909. 3. Von den Herrn Verfaſſern Brunner,Baden in der deutſchen Geſchichte und Im Ringen nach einer Weltanſchauung; Heſſelbacher, Luther und der deutſche Volkscharakter; Knögel, Berufliche Streifzüge; Dramaſchke, Geſchichte der Nationalökonomie. 4. Vom Lauch⸗ heimer Geſchichts⸗ und Altertumsverein: Gerlach, Chronik von Lauchheim. 5. Von O. Häring, Verlagsbuchhändler in Berlin, Dr. iur. Erwin Grueber, Einführung in die Rechtswiſſenſchaft.

VI. Stiftungen und Unterſtützungen.

Das Kuratorium hat ſeiner Befugnis gemäß auch in dieſem Jahre mehreren Schülern Schulgeldermäßigung gewährt. Für die Werneke⸗Stiftung zur Unterſtützung bedürftiger und würdiger Schüler ſind in dieſem Jahre eingegangen: 1. Von Ungenannt.... 10 Mark, 2. Von den diesjährigen Abiturienten. 55 Sa. 65 Mark.

Am 1. April 1909 betrug der Fonds 2883,24 Mk.

Weihnachten 1909 ſandte der Vorſtand des Vereins ehemaliger Schüler des Kaiſer Wil⸗ helms Gymnaſiums ſechs von der Lehrerkonferenz vorgeſchlagenen Schülern je fünfzig Mark. Herzlichen Dank allen Spendern!

VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

Samstag, den 19. März nehmen die Oſterferien ihren Anfang.

Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 4. April. An dieſem Tage werden die neu eintretenden Schüler geprüft. Anmeldungen nimmt der Direktor jederzeit entgegen. Schüler, die bereits einer anderen Anſtalt angehört haben, müſſen ein förmliches Abgangs⸗Zeugnis vor⸗ legen. Ebenſo ſind Geburts⸗ und Impf⸗ bezw. Wiederimpfſcheine beizubringen.

Diejenigen Schüler, die an einer vollberechtigten Schule mit gymnaſialem Charakter in eine höhere Klaſſe verſetzt ſind, ſowie diejenigen, die in dieſelbe Klaſſe eintreten, die ſie bereits beſucht haben, werden ohne Prüfung aufgenommen.

In die Sexta dürfen nur Schüler im Alter von 912 Jahren eintreten. Als Vorkennt⸗ niſſe werden verlangt: 1) Fertigkeit im deutſchen ſinngemäßen Leſen und im Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; 2) Fertigkeit, eine kurze Erzählung vollſtändig zu wiederholen und ein deutſches Diktat ohne allzu grobe Fehler niederzuſchreiben; 3) Sicherheit in den vier Grund⸗ rechnungsarten mit ganzen Zahlen; 4) einige Kenntnis bibliſcher Geſchichten des Alten und Neuen Teſtaments. Die Herren Geiſtlichen und Lehrer, die Schüler zur Aufnahme in das hieſige Gymnaſium vorbereiten, werden in dem Intereſſe ihrer Zöglinge erſucht, ſich bei ihrem Unterrichte der hier eingeführten Lehr⸗ und Übungsbücher zu bedienen und ſich überhaupt an den Gang des Gymnaſialunterrichts, auch in den ſog. Nebenfächern, anzuſchließen. Programme, die eine Überſicht über die durchgenommenen Lehraufgaben bieten, ſtehen zu Dienſten.