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De Mitteilungen.
1. Ferien im Schuljahre 1912s13. Osterferien vom 31. März bis 14. April 1912(einschließlich)· Pfingstferien vom 26. Mai bis 2. Juni 1912(eins·chlies;·lich)· Sommerferien vom 7. Juli bis 4. August 1912(emschließlich). Herbstferien vom 22. September bis 6. Oktober 1912(einschließlich). Weihnachtsferien vom 22. Dezember 1912 bis 5. Januar 1913(einschließlich). 6. Osterferien oom 16. bis 30. März 1913(einschließlich).
»2. Die schriftlichen Arbeiten.
Zu Anfang eines jeden Halbjahres wird den Eltern bezw. ihren Stellvertretern bekannt gegeben, an welchen Tagen jeder Woche sich die Hefte mit den verbesserten und beurteilten schriftlichen Arbeiten in den Händen der Schüler befinden.
3. Die häusliche Lektüre.
Wir müssen dem Elternhause die schärfste Überwachung der häuslichen Lektüre ihrer Söhne zur Pflicht machen, damit diese von den verderblichen Folgen der Schundliteratur bewahrt bleiben. Die Schule hat den Kampf gegen die Verbreitung schmutziger Bücher und Bilder auf- genommen; dabei muß sie aber auf die tatkräftige Unterstützung der Eltern rechnen und diese um Mitteilung aller auf dem erwähnten Gebiete gemachten Beobachtungen bitten.
4. Versetzung der Schüler und Schülerinnen.
Um bei dem ungesunden Andrang zu den höheren Schulen unbegabte und den Aufgaben nicht gewachsene Schüler vor späteren Enttäuschungen zu schützen und um sie rechtzeitig den Übergang zu einem ihrer anders gearteten Beranlagung entsprechenden Bildungsgang und Beruf vollziehen zu lassen, hat das Großh. Ministerium bestimmt, daß Schüler, die in derselben Klasse zum zweiten Male das Lehrziel nicht erreichen, durch Beschluß des Klassenlehrerrates von dem weiteren Besuch einer jeden Lehranstalt derselben Art ausgeschlossen werden können.
Die Aufnahme in eine höhere Schule anderer Art ist von dem Ergebnis einer Prüfuiig abhängig zu machen; sie wird jedoch in der Regel von vornherein zu versagen sein« wenn sich aus dem Zeugnis der früher besuchten Schule die Unfähigkeit zur Mitarbeit gerade in solcheii Fächern ergibt, in denen die Lehrziele beider Schularten im wesentlichen übereinstimmen.
5. Sprechstunde.
Jn Angelegenheiten der Schule und der Schüler ist der Direktor jeden Montag von 10 bis 11 Uhr in seinem Amtszimmer für jedermann zu sprechen.
, 6. Aufnahme und Schulbeginn.
Die Aufnahmeprüfungen finden am 15. April 1912 um 8 uhr statt.—- Der Unter- richt beginnt am 16. April 1912 um 8 Uhr, für die 2. u. Z. Borschulklasse um 9 Uhr.— Jeder angemeldete Schüler hat, soweit dies nicht schoii geschehen ist, ein Zeugnis der seither besuchten Schule, den Geburtsschein und den Jmpfschein, bei überschrittenem 12. Jahre die Bescheinigung der wiederholten Jmpfung vorzulegen.—- Alle Eltern, die ihre Söhne unserer Anstalt anver- trauen wollen, werden gebeten, sie so frühzeitig als möglich, am besten in die unterste Klasse der Vorschule, spätestens aber in die Sexta der Oberrealschule, eintreten zu lassen.— Die Angehörigen auswärtiger Schüler werden darauf aufmerksam gemacht, daß wegen Unterbringung ihrer Söhne zur Sicherung gehöriger Aufsicht Rückprache mit dem Direktor zu nehmen und dessen Genehmigun einzuholen ist. Ein Wechsel ber Wohnung darf nur unter Zustimmung des Direktors statt nden.
Alsfeld, im März 1912.
Großherzogliche Direktion der Oberrealschule. Dr. Pitz.
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