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Mach einer Verfügung des Königlichen Prwiniin Schuckalleginnt vom 30. September
1869„betrͤgte das z jaͤhrliche Schulgeld am hieſigen Gymnaſium:i. Jie I„at 35 in Sexta und Quinta 8 Thaler, 219
in Quarta und Tertia 100„ r
in Secunda und Prima 12„ mf. und wird vierteljährlich erhoben. Als Aufnahme⸗ oder Eintrittsgeld füd von dei einzelnen Schüler drei Thaler zu entrichten. Geſuche um Erlaß ſind bei dem Director einzureichen, der dieſelben aber nur dann höheren Orts zur Genehmigung empfehlen kann und darf, wenn die betreffenden Schüler einer derartigen Vergünſtigung würdig ſind und die nuchgewieſenen Verhältniſſe der Eltern Berückſichtigung verdienen.
Auswärtige Eltern, welche ihre Söhne dem hieſigen Gymnaſium anvertrauen wollen, werden erſucht, ſich wegen geeigneter Unterbringung derſelben an den unterzeichneten Director „zuwenden! Auch iſt dringend zu wünſchen, daß von außen kommende Zöglinge nur in ſolchen Familien untergebracht werden, in denen ſie vollſtändige Verpflegung finden. Die Unterbringung auf ſogenannte„halhe Koſt“, d. h. daß die Schüler in ihrer Wohnung nur Frühſtück und Mittagstiſch, nicht aber auch Abendbrod haben, führt zu Unzuträglichkeiten. Noch weniger erſcheint es zuläſſig, daß ſolche Schüler in einem Hauſe nur Wohnung und Frühſtück erhalten, das Mittags⸗ und Abendbrod aber auswärts in einer Reſtauration oder einem Wirthshauſe nehmen.
Die in den einzelnen Klaſſen zu gebrauchenden Lehrbücher finden ſich im vorjährigen Programme verzeichnet. Ein Wechſel tritt nur in den oberen Klaſſen bezüglich der Klaſſiker ein, von denen Textausgaben leicht zu beſchaffen ſind. Zum Gebrauche in der Klaſſe werden die correcten und billigen Texte der B. G. Teubnerrſchen Verlagshandlung zu Leipzig be⸗ ſonders empfohlen.
Nachtrag zur Chronik S. 28.
Am 22. März wurde das Geburtsfeſt Seiner Majeſtät des Kaiſers und Königs in der Aula des Gymnaſiums durch einen Redeact begangen, nachdem Lehrer und Schüler des Gym⸗ naſiums zuvor dem Feſtgottesdienſt in der Kirche ihrer Confeſſion beichenshnt hatten, nach folgendem Programm:
1) Hymnus.„Groß iſt der Herr ꝛc.“, von Rungenhagen.— 2) Feſtrede, geſprochen von Profeſſor Stoll.— 3) Lobgeſang.„Lobt den Herrn ꝛc.“, von W. Taubert.— 4) Vis consilii expers mole ruit sua. Lateiniſcher Vortrag des Primaners Eugen Weſterburg.— 5) Quartett von L. v. Beethoven, vorgetragen von den Primanern Max Kirchhoff, Ad. Schmidt, Karl Somborn und dem Secundaner Wilh. Müller.— 6) Declamation. a. Thusnelda, von Fr. Halm— Secundaner Wilh. Wack. b. Barbaroſſa, von Em. Geibel— Quartaner Otto Eitel. c. Meiſter Erwin’'s Heerſchau, von O. Hörth— Arn. Bongardt.— 7) Chor.„Hoch Deutſchland, herrliche Siegesbraut ꝛc.“, von Fr. Abt.— 8) Declamation. a. Guilelmo imperatori. Lat. alcäiſche Strophen, verfaßt und vorge⸗ tragen von dem Primaner Karl Günther. b. Der 19. Juli 1870, von G. Heſekiel.— Tertianer Bernh. Mülot. c. Gallia victa. Lat. Diſtichen, verfaßt und vorgetragen von


