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6. Mathematiſche Aufgaben.
a. Das Verhältniß der Oberfläche und Volumina eines Würfels und einer Kugel zu beſtimmen, a) wenn die Kante des Würfels= dem Radius der Kugel, b) wenn die Diagonale der Seitenfläche des Würfels= dem Diameter der Kugel.
b. Die Seiten einer Rhomboide ſind= 8 6“ und 34 4“, der eingeſchloſſene Winkel = 300 14 10“; zu berechnen die Diagonalen, die Winkel an deren Schneidepunkt und den Inhalt. Die angewandten Formeln zu entwickeln.
c. Folgende Gleichung aufzulöſen: 4+ 1= 18 x.
d. Ein Wald enthält 20,000 Klafter und vermehrt ſich jährlich um 2 Procent; wie⸗ viel Klafter wird derſelbe nach 10 Jahren enthalten? wieviel enthielt er vor 10 Jahren? und nach wieviel Jahren wird ſich ſein Beſtand verdoppelt haben?
Am 28. Februar mündliche Maturitätsprüfung unter Anweſenheit und Leitung des
Königlichen Provinzial⸗Schulrathes Herrn Dr. Rumpel.
Am 3. März, auf die Nachricht von der Unterzeichnung der Friedens⸗Präliminarien,
Illumination der Stadt, Fackelzug der verſchiedenen Vereine ꝛc. An dem Fackelzug betheiligte ſich auch die Gymnaſial⸗Jugend, und der 4. März(Samſtag) war ſchulfrei.
C.
1.
2.
3.
(Die Chronik geht bis zum 15. März 1871.)
Die wichtigſten Erlaſſe und Verfügungen der Behörden.
Vom 8. Juni 1870. Die Miniſterial⸗Verfügung vom 30. Mai, die Aufnahme von Civil⸗Eleven in die Königliche Central⸗Turnanſtalt zu Berlin betreffend, wird mitgetheilt. Vom 30. Juni. Desgl. das Reglement für die Turnlehrer⸗Prüfungen auf Miniſterial⸗ Erlaß vom 18. Juni.
Vom 7. Juli. Desgl. der Beſchluß des Königlichen Staatsminiſteriums vom 17. Mai, betreffend die Einführung der in Preußen geltenden Grundſätze wegen Civilverſorgung der Militär⸗Anwärter in die übrigen zum Norddeutſchen Bunde gehörigen Staaten ꝛc. Miniſterial⸗Verfügung vom 19. Juli, betreffend beſchleunigte und abgekürzte Maturitäts⸗ prüfung in Folge der Mobilmachung der Armee.(Bloß mündliche Prüfung.) Miniſterial⸗Verfügung vom 26. Juli in gleichem Betreff:„Von den der Prima eines Gymnaſiums oder einer Realſchule im dritten Semeſter angehörenden Schülern ſind nicht nur die, welche bereits das militärpflichtige Alter erreicht haben oder welche ſich ganz der militäriſchen Laufbahn widmen wollen, ſondern auch alle diejenigen zu einer Maturitätsprüfung baldigſt zuzulaſſen, welche die Abſicht haben, mit Genehmigung ihrer Eltern bei der gegenwärtigen Mobilmachung in die Armee einzutreten.“(Vollſtändige Prüfung). 1
Vom 31. October. Eine Miniſterial⸗Verfügung vom 31. März 1869 wird mitgetheilt, der zufolge Schulamts⸗Candidaten ihr Probejahr an einer und derſelben Anſtalt abhalten ſollen. Ein Wechſel der Anſtalt innerhalb des Probejahrs bedarf in jedem Falle der Genehmigung der Anfſichtsbehörde derjenigen Anſtalt, bei welcher der Candidat das⸗ ſelbe begonnen hat.
Auf Grund einer Miniſterial⸗Verfügung vom 25. November wird eine Nachweiſung uͤber die Vetheiligung der dem Reſſort der Unterrichtsverwaltung angehörenden Lehrer


