VI. Anfang des neuen Schuljahres.
Anmeldungen neu eintretender Schüler werden am 13. und 14. October von 9—12 Uhr im Gymnasialgebäude von dem Unterzeichneten entgegen genommen; am 15. October findet die Prüfung
derselben statt, und am 16. beginnt der Unterricht.
Bedingungen zur Aufnahme sind: 1) Uebergabe eines Schulzeugnisses, eines Geburts- und Impf- scheines; 2) für Knaben, die in die unterste Klasse eintreten wollen, ein Alter von mindestens 9 Jahren, Fertigkeit im Lesen und Schreiben der deutschen und lateinischen Schrift, einige Gewandtheit in den
vier Grundrechnungsarten.
Grossherzogliche Direction des Gymnasiums.
Dr. Keller.


