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VI. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern. 1. Unterstützungsfonds(verwaltet von Herrn Oberlehrer Rohse).
A. Einnahme: B. Ausgabe: 1. Barbestand ult. März 1888 40 Mk. 82 Pf. 1. An den Buchhändler.... 45 Mk. 77 Pf. 2. Zugang durch Beiträge der 2. An den Buchbinder.... 7„ 10„ Schüler: 3. An Schulgeld....... 151„ 80„ von I 36 Mk. 10 Pf. 4. Bare Unterstützungen... 124„ 10„ „ Ila 20„ 25„ Summa der Ausgabe 328 Mk. 77 Pf.
„ IIb 30„ 95„ „ IIIa 33„ 65„ „ IIIb 59„ 35„
„ IV 28„ 15„ A. Einnahme 362 Mk. 62 Pf.
„ V 29„ 05„ B. Ausgabe 328„ 77„
„ VI 42„ 30„ bleibt Barbestand 33 Mk. 85 Pf. Summa.......... 279 Mk. 80 Pf. Ferner bes. d. Unterstützungs-
3. Zinsen v. 1200 Mk. zu 3 ½ pCt. 44„—„ Fonds in Wertpapieren 1200„—„
Summa der Einnahme 362 Mk. 62 Pf. Also in Summa Bestand 1233 Mk. 85 Pf.
Den Eltern, welche durch obige Beiträge auch in diesem Jahre die Unterstützung armer, tüchtiger Schüler ermöglicht haben, spreche ich hierdurch meinen herzlichsten Dank aus.
2. Von der Geheimrat Simonschen(älteren) Stiftung erhielten zu Weihnachten drei Primaner je 20 Mk. und ein Quintaner 10 Mk.
3. Von der hiesigen Friedensgesellschaft für Kunst und Wissenschaft erhält ein Primaner ein jährliches Stipendium von 120 Mk., wofür ich zugleich im Namen des Em- pfängers der Gesellschaft herzlich danke.
4. Zum ersten Male wurde zu Ostern d. J. aus den Zinsen der zum Andenken an den verewigten Direktor Dr. Alex ander Schmidt von seinen ehemaligen Schülern gegründeten Schmidt-Stiftung(vergl. Programm 1886) dem Abiturienten Walter Neumann bei seinem Abgange von der Schule ein Stipendium von 100 Mk. verliehen.
VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
1. Bezüglich der Schulversäumnisse der Schüler bitte ich dringend folgende Vor- schriften zu beachten:
Wird ein Schüler durch Krankheit am Besuch der Schule gehindert, so muss dies dem Ordinarius so bald als möglich, spätestens am Morgen des zweiten Tages, angezeigt und beim Wiederbesuch der Schule eine Bescheinigung des Vaters oder dessen Stellvertreters über die Dauer der Krankheit und, falls der Direktor es verlangt, auch ein ärztliches Attest beigebracht werden. Nur von den Schülern der Prima und der Sekunda wird, solange sie sich des Vertrauens würdig zeigen, eine schriftliche Entschuldigung nicht gefordert.
Hat ein Schüler eine ansteckende Krankheit überstanden, oder ist jemand in seiner häuslichen Umgebung davon befallen, so hat er eine ärztliche Bescheinigung darüber beizu- bringen, dass sein Schulbesuch die andern Schüler nicht gefährdet.
Erkrankt ein Schüler während der Ferien, so dass er beim Wiederbeginn des Unterrichts die Schule nicht besuchen kann, so ist dies dem Direktor oder dem Ordinarius gleich am ersten Schultage anzuzeigen.
Zu jeder nicht durch Krankheit veranlassten Schulversäumnis muss vorher schriftlich oder mündlich beim Direktor Urlaub nachgesucht werden.


