Aufsatz 
Bericht über die 50-Jahrfeier der Liebig-Realschule zu Frankfurt a. M.-Bockenheim am 17. Juni 1905 / von F. Dörr
Entstehung
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Folgende Punkte empfehlen wir besonderer Beachtung: Sehr häufig behandeln Schüler das Schuleigentum in rücksichtsloser Weise. Wir sind genötigt, in solchen Fällen, neben ernster Bestrafung, sie auch zum Ersatz des Schadens heranzuziehen. Vgl. Rückseite des Titelblatts.

Die Entschuldigungen für Schulversäumnisse(Schulfeiern stehen dem Unterrichte gleich) sind am ersten Tage der Erkrankung mit Angabe der Krankheit dem Klassenlehrer zu übersenden. Um die Gefahr der Ansteckung zu vermeiden, ist dringend erforderlich, Kinder, bei denen eine ansteckende Krankheit im Anzuge zu sein scheint, rechtzeitig vom Schulbesuche zurückzuhalten und Genesende erst wieder zu schicken, wenn der Arzt bescheinigt hat, daß sie, ohne ihre Mitschüler zu gefährden, zur Schule gehen dürfen.

Beurlaubungen von Schülern können nur in dringenden Fällen erfolgen und bedürfen genauer Begründung. Fehlt der Schüler, ohne die Erlaubnis ordnungs- mäßig vorher eingeholt zu haben, so zieht er sich ernstliche Bestrafung zu.

Schüler von auswärts bedürfen, falls sie hier wohnen oder essen sollen, der Ge- nehmigung des Direktors bei der Wahl des betr. Hauses. Bei Unzuträglichkeiten ist der Direktor berechtigt einzuschreiten.

Zum Zwecke eines gedeihlichen Zusammenwirkens von Schule und Haus haben sämtliche Lehrer der Anstalt bestimmte Stunden angesetzt, in denen sie, nach vorheriger Anmeldung von seiten der Eltern, Anfragen und Wünsche ent- gegenzunehmen bereit sind. Die Eltern wollen sich gefälligst spätestens einen Tag vorher anmelden, damit die Herren Klassenlehrer die erforderlichen Erkundigungen über die betreffenden Schüler rechtzeitig einziehen können. Die Sprechstunden werden zu Beginn jedes Halbjahres durch Anschlag auf dem Plur, sowie in den Klassenzimmern des Schulgebäudes bekannt gemacht. Die Eltern werden dringend gebeten, soweit es sich nicht um Auskünfte allgemeiner Natur handelt, zunächst mit den Herrn Fachlehrern und Klassenlehrern in Verbindung zu treten. Kurz vor Erteilung der Zeugnisse und den Versetzungen bitten wir von Besuchen abzusehen. Eine Beaufsichtigung der Schüler außerhalb der Schulzeit ist den Lehrern unmöglich und liegt daher völlig den Eltern ob, welche darüber zu wachen haben, daß sich ihre Kinder auch fern von der Schule ge- bührlich benehmen und nach Eintritt der Dunkelheit die Straße der Regel nach nicht mehr betreten.

Wir empfehlen dringend, daß die Eltern die häuslichen Arbeiten auf ordnungs- mäßige und saubere Schrift hin prüfen und die Kinder veranlassen, nachlässig und flüchtig geschriebene Arbeiten nochmals anzufertigen. Die Schüler sollen mindestens dreimal im Schuljahre(im Juni, November und Februar) ihren Eltern ihre sämtlichen Hefte zur Einsicht und Prüfung vorlegen. Unterbleibt dies, so bitten wir um gef. Mitteilung. Ebenso bitten wir um Mitteilung, wenn den Eltern in den Zeugnissen, Büchern, Heften u. s. w. etwas auffällt; dagegen sind schriftliche Bemerkungen der Eltern in Zeugnissen und Heften nicht am Platze. Privatstunden, auch in Musik, u. s. w., sollen Schüler nicht nehmen, ohne dals vorher über die Rätlichkeit derselben unsere Meinung eingeholt worden ist. Viele Knaben werden in ihrem Fortkommen und in ihrer Gesundheit durch ungeeignete Privatstunden ernstlich geschädigt. Alle Privatstunden sind uns anzuzeigen.

Eingehend begründete Gesuche um Gewährung von Freistellen sind an das Kuratorium der höheren Schulen zu richten.