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Befreiungen vom Unterricht.
Außer den oben bezeichneten Befreiungen vom Turnen waren befreit vom Gesang 38 Schüler dauernd und 16 vorübergehend.
Wahlfreier Unterricht.
a. Linearzeichnen: aus I i. S. 7 von 26, i. W. 7 von 23 Schülern, aus II i. S. 15 von 26, i. W. 12 von 25 Schülern, aus III. 31 i. S. von 40, i. W. 29 von 39 Schülern. b. Handfertigkeits-Unterricht:
Sommer Winter 8 Klassen e E e Ee r 8 4 5 Schülerzahl V mrhl der Schülerzahl ern der. Arbeiten Lehrer 1 26 1 23— II 26 4 25 3 Schreinerei Knebel- III 40 9 39 8 desgl. Ickler 5 3 In 6 Abteil: IVa 25 2 23 2 Im 3 2n Ae Am Ranren IVb 26 5 23 5 p Iekler 2 Stunden, Va 30 16 28 16 in PbAh.[[„eba e Standen, Ub 30 14 31 12 Kiluggen Helnn I anennn VIa 32 16 29 15 teilungen Schmidt 4 Stunden, VIb 31 16 30 16 13n,, ndne 266 83³ 251 77 —Q·Q·ͥ·— 31,2% 30,6%
30,9% Außerdem war im Winterhalbjahr ein Kursus im Modellieren eingerichtet.
Es nahmen daran teil: Aus der 1. Vorklasse 27 und einige Schüler aus den unteren Realklassen. Den Unterricht leitete Herr Zeichenlehrer Knebel.
AA
II. Verfügungen der Behörden.
Gassel, 3. April 1905. Mitteilung einer Ministerialverfügung, betr. Feier am 9. Mai, dem 100 jährigen Todestag Schillers: Die Schüler sind in geeigneter Weise auf die Bedeutung des Tages aufmerksam zu machen. Der Unterricht soll nach Bestimmung Seiner Majestät des Kaisers und Königs an diesem Tage ausfallen.
8. Mai 1905. Das Königliche Provinzial-Schulkollegium übersendet einen Sonderabdruck über die preußischen höheren und niederen Maschinen- bauschulen.
Für die Aufnahme in die untersten Klassen der Königl. höheren Maschinenbau- schulen in Dortmund, Elberfeld-Barmen, Cöln, Stettin, Posen, Breslau, Mag- deburg, Altona, Einbeck, Hagen i. W., Aachen, Kiel(Höhere Schiff- und Maschinenbauschule) ist erforderlich entweder ein Zeugnis über den erfolgreichen Besuch der Untersekunda einer höheren Lehranstalt und zweijährige Praxis, oder Bestehen einer Aufnahmeprüfung und dreijährige Praxis.
21. Juli 1905. Ein Ministerialerlaß weist die Königlichen Provinzial- Schulkollegien an, für die Begehung einer geeigneten Schulfeier am


