Aufsatz 
Pflanzenhefte, ein Hilfsmittel für den Unterricht in der Botanik
Entstehung
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II. Verfügungen,

(Ssoweit sie von allgemeinem Interesse sind.)

Kassel, 23. März 1891: Genehmigung der Einführung folgender Bücher:

a. Roeder, Lehrsätze und Aufgaben aus der Planimetrie.

b. Kleinpaul, Aufgaben zum praktischen Rechnen.

c. R. Palme, Sang und Klang.

d. Deutsches Lesebuch für Volksschulen, herausgegeben im Auftrage des Nassauischen Lehrervereins, Teil I und II.

25. März: Das Kgl. Provinzial-Schulkollegium hebt die erfreulichen Leistungen der Schüler auf dem Gebiete des Handfertigkeitsunterrichts hervor und spricht den Herren Oberl. Stelz, ordentl. Lehrer Deskau und LZeichenlehrer Knebel, die mit erheblichen Opfern an Zeit und Kraft diesen Unterricht erteilt, seine Anerkennung aus.

Es erklärt sich mit der Fortsetzung des bisherigen Versuchs als fakultative Ein- richtung für die Schüler aller Klassen, sowie mit der Verlegung einiger Nachmittags- stunden auf den Vormittag einverstanden.

22. Mai: Ministerialverfügung über die möglichste Beseitigung des Staubes in den Schulräumen zur Verhütung der Tuberkulose und anderer Krankheiten:

Wichtigste Forderungen:

1. Zur Entleerung des Auswurfs sind Spucknäpfe in geeigneter Beschaffen- heit und genügender Zahl aufzustellen(Dettweiler'sche Fläschchen für kranke Schüler).

2. Der Staub ist nur durch nasses Aufwaschen zu entfernen.

3. Ofter hustende Schüler sind mit besonderer Rücksicht auf 1 zu beachten.

4. Brustkranken Schülern ist das Wegbleiben von der Schule zum Zwecke längerer Kuren zu erleichtern.

22. Juni: Genehmigung des Urlaubs des ordentlichen Lehrers Herrn Dr. Krüger zu einer dreimonatlichen Studienreise nach Frankreich.

11. Januar 1892: Das BuchDie That des Arminius von F. Wolf, welches auch die Anerkennung Sr. Maj. des Kaisers gefunden hat, wird zur Anschaffung für die Schülerbibliothek empfohlen.

12. Januar: Mitteilung der am 1. April 1892 auf Grund des Kgl. Erlasses vom 1. Dezember 1891 in Kraft tretenden Anderungen im Berechtigungswesen der höheren preuſsischen Lehranstalten.(S. VII, Mitteilungen.)

12. Januar: Mit Bezug auf die s. Z. vom Kgl. Provinzial-Schulkollegium mit- geteiltenGrundsätze für die Reinigung und Aufrechterhaltung der Sauberkeit an den höheren Schulen wird ein Ministerialerlaſs bekannt gemacht, welcher die im Interesse der Gesundheit der Schüler durchaus notwendige Lüftung und Rein- haltung der Turnhallen ausdrücklichst hervorhebt und auf einige Schriften ver- weist, in denen diese wichtige Frage eingehend behandelt wird.