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weit hier wohnende Eltern ihren Söhnen den Besuch öffentlicher Vorträge gestatten wollen, bleibt ihrer eigenen ernsten Verantwortung überlassen. Für die Jugend, deren sittliches Empfinden leicht verwirrt werden kann, geziemt sich am wenigsten der Besuch von Vor- trägen, die hier in immer größerer Zahl von zum Teil unbekannten Leuten nicht selten über die bedenklichsten Gegenstände gehalten werden. Auch die Lektüre sollte für das Elternhaus sorgfältiger überwacht werden, als es vielfach geschieht. Vor allen Dingen ist zu verhüten, daß die Schüler durch Teilnahme an verbotenen Verbindungen, durch vorzeitiges Nachahmen studentischen Tuns und Treibens die ernstlichste Gefahr laufen.— Es kann auch nicht ge- billigt werden, daß Schüler, wenn auch in noch so loser Beziehung, Mitglieder von außerhalb des Schulverbandes stehenden Vereinen, z. B. Gesang- und Turnvereinen, sind.
Je mehr die Stadt wächst, desto weniger sind die Lehrer in der Lage, die Schüler außerhalb der Schule zu überwachen; um so ernster aber wird in dieser Beziehung die Pflicht des Elternhauses. Schädlichem Müßiggang entgegenzuwirken, sind besonders die von der Schule geleiteten Bewegungsspiele im Freien geeignet. Die Eltern können ihre Sorge für die leibliche und sittliche Gesundheit ihrer Söhne auch dadurch betätigen, daß sie diese zu recht lebhafter Teilnahme an solchen Spielen anhalten.
Es liegt im eigensten Interesse ihrer Söhne, wenn die Eltern einen regen Verkehr mit der Schule unterhalten. 3
Der Direktor ist an allen Schultagen von 11— 12 Uhr Zimmer 16 in allen die Anstalt und ihre Schüler(namentlich der Klassen OI bis UIII betreffenden Angelegenheiten, der Direktionsgehilfe täglich von 12— 1 Uhr Zimmer 16 a für die Klassen IV bis VI und die Vorschule, jeder andere Lehrer wöchentlich zu sprechen. Über Ort und Stunde gibt ein Aushang auf dem Flur Auskunft. Außerdem befindet sich, unter Beschränkung auf die Lehrer der betreffenden Klasse, ein entsprechender Anschlag in dem Klassenzimmer.
Nur von einem verständigen, vertrauensvollen Zusammenwirken von Schule und Haus kann die gedeihliche Lösung der erziehlichen Aufgabe erwartet werden.
Jeder Schüler erhält bei seinem Eintritt ein Exemplar der Schulordnung, die hiermit der steten Beachtung der Eltern empfohlen wird.
4. Die höheren Knabenschulen der Stadt Wiesbaden.
Seit Ostern 1905 ist die jetzige Oberrealschule in der Umwandlung in ein Reform-Real- gymnasium mit einer sechsstufigen Realschule begriffen.
Das Reform-Realgymnasium hat die gleichen Lehrziele und gewährt die gleichen Be- rechtigungen wie das Realgymnasium alten Stiles.(Es sei bemerkt, daß den Abiturienten des Realgymnasiums, gleichviel, ob Reform- oder Nichtreform-Realgymnasium, dieselben Be- rechtigungen zustehen wie den Abiturienten des humanistischen Gymnasiums, mit Ausnahme des Theologie-Studiums und des wissenschaftlichen Bibliothekdienstes).
Das Reform-Realgymnasium und das Realgymnasium alten Stiles unterscheiden sich im wesentlichen nur durch die Aufeinanderfolge der fremden Sprachen. Während in dem alten Realgymnasium mit dem Lateinischen in Sexta, dem Französischen in Quarta, dem Englischen in Untertertia begonnen wird, werden die Schüler des Reform-Realgymnasiums in den drei unteren Klassen nur im Französischen als der einzigen Fremdsprache unterrichtet. Erst in Untertertia kommt das Lateinische und in Untersekunda das Englische hinzu.(Es gilt eben für die drei unteren Klassen des Reform-Realgymnasiums der Lehrplan der Oberrealschule, sodaß beide Anstalten auf einem gemeinsamen Unterbau ruhen.) In dem Lateinischen und


