Aufsatz 
Entstehung und äußere Form der romantischen Bearbeitung der Sage von "Flore und Blanscheflur" durch Sophie Bernhardi
(geb. Tieck)
Entstehung
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Der Gesundheitszustand der Schüler war befriedigend. Infektiöse Erkrankungen gab es 6(1 an Masern, 3 an Scharlach, 2 an Diphtherie). Diese sowie die sonstigen Er- krankungen und die an einzelnen Schülern vorgenommenen Operationen verliefen günstig.

IX. Wichtigere Verordnungen und Erlässe der Unterrichtsbehörden.

Erlaß des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 30. Oktober 1912, Z. 47.763(L.-Sch.-R.-E. vom 11. November 1912, Z. 34.015). Die mündliche RKeifeprüfung bei Externen hat sich auch bei Geschichte und Geographie auf den durch den Lehrplan für die Oberklassen vorgeschriebenen Lehrstoff zu erstrecken. Es sind demnach Externe, die sich nicht mit einem Zeugnisse über die Absolvierung der obersten Klasse ausweisen können, bei der Reifeprüfung auch aus dem für die 5. und 6. Klasse vorgeschriebenen Lehrstoffe der Geographie zu prüfen.

Erlaß des Herrn Ministers für Kultus und Unterricht vom 9. November 1912, Z. 49.675 (L.-Sch.-R.-E. vom 23. November 1912, Z. 35.597). Der Unterricht ist vor den Weihnachts- ferien des laufenden Schuljahres ausnahmsweise Samstag, den 21. Dezember 1912 zu schließen.

Erlaß des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 12. November 1912, Z. 48.262(L.-Sch.-R.-E. vom 25. November 1912, Z. 35.360), Aus Anlaß des II. deutschen Kinderschutztages hat der Unterricht am 2. Dezember 1912 ausnahmsweise zu entfallen.

Erlaß des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 29. September 1912, Z. 31.581(L.-Sch.-R.-E. vom 23. November 1912, Z. 30.896). Die Erlässe und Weisungen, betreffend die Bevorzugung inländischer Erzeugnisse bei Anschaffung von Lehrmitteln, Requi- siten, Materialien und sonstigen Schulerfordernissen werden zur strengen Darnachachtung neuerlich in Erinnerung gebracht.

Erlaß des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 22. November 1912, Z. 43.009(L.-Sch.-R.-E. vom 2. Februar 1913, Z. 239/ Präs.). Veranstaltung öffentlicher Schau- stellungen mittels Kinematographen.

Erlaß des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 2. Jänner 1913, Z. 26.512 (L.-Sch.-R.-E. vom 15. Jänner 1913, Z. 647). Die im§ 19, Punkt 6 der Reifeprüfungs- vorschrift vom 29. Februar 1908, Z. 10.051 festgesetzten Forderungen aus der darstellenden Geometrie werden dahin ergänzt, daß die Prüflinge auch die Kenntnis der Grundlehren der schiefen Projektion, der Axonometrie und der Zentralprojektion in einem dem Lehrplane ent- sprechenden Ausmaße nachzuweisen haben werden.

Erlaß des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 16. Jänner 1913, Z. 342 (L.-Sch.-R.-E. vom 21. Jänner 1913, Z. 1857). Der mit dem Ministerialerlasse vom 21. Juni 1910, Z. 18.859 provisorisch eingeführte Lehrplan für den Böhmischunterricht an den Realschulen mit deutscher Unterrichtssprache in Mähren hat noch durch einige Jahre in Kraft zu bleiben.

Frlaß des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 3. März 1913, Z. 48.947 ex 1912(L.-Sch.-R.-E. vom 13. März 1913, Z. 6710). Festsetzung der Prüfungstaxe für die Wiederholung einer Vorprüfung bei der Reifeprüfung von Externen an Mittelschulen und Weisungen, betreffend die Durchführung der Vorprüfungen und die Zahl der zulässigen Wiederholungen.

Erlaß des Herrn Ministers für Kultus und Unterricht vom 29. März 1913, Z. 15.710 (L.-Sch.-R.-E. vom 6. April 1913, Z. 9458). Verfügungen, betreffend die Zweijahrhundert- feier der pragmatischen Sanktion.

Erlaß des Herrn Ministers für Kultus und Unterricht vom 15. März 1913, Z. 52.335 ex 1912(L.-Sch.-R.-E. vom 5. April 1913, Z. 7865). Mitwirkung aktiver Offiziere bei der Durchführung der Geländespiele.