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auch die Direktoren und Lehrkollegien bisher sorgsam bemüht gewesen sind, die religiös-sittlichen Anlagen der Jugend durch Lehre und Beispiel zu entwickeln, den Sinn für Zucht und Ordnung zu wecken und zu kräftigen, die Liebe zu König und Vaterland zu hegen und zu pffegen, aùch Ausschreitungen der Schüler bis dahin zu den seltensten Ausnahmen gehört haben und, wo sie sich zeigten, ihnen mit Ernst und Strenge entgegengetreten worden ist. Ebenso ist es mir nicht entgangen, dass obigen Nachrichten zufolge in den erwähnten neuesten Fällen die Schuldigen sofort von der Schule entfernt worden sind. Gleichwohl aber erachte ich es für geboten, dass jeder einzelne Fall, in welchem in den letzten Wochen ein Schüler höherer Lehranstalten an sozialdemokratischen Vereinen oder Versammlungen sich betheiligt oder unehrerbietige Aeus- serungen gegen Seine Majestät sich erlaubt haben sollte, von dem Königlichen Provinzial-Schul- kollegium auf das Genaueste festgestellt werde. Indem ich daher das Königliche Provinzial- Schulkollegium veranlasse, nach dieser Richtung die nöthigen Erhebungen sofort zu veranstalten, bemerke ich, dass es mir auch von Wichtigkeit ist, gleichzeitig über die äusseren Verhältnisse der betreffenden Schüler, ferner deren Fleiss, Betragen und Leistungen sowie über die aus obigem Anlass über sie verhängten Strafen das Nähere zu wissen und die gutachtliche Aeusserung der Direktoren über die muthmasslichen Quellen einer so beklagenswerthen und bei Schülern insbesondere kaum erklärlichen Geistesrichtung zu erhalten.
Den dessfallsigen Bericht des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums erwarte ich in kürzester Frist.
Im Uebrigen will ich nicht unterlassen, bezüglich der Theilnahme von Schülern an Folidiselon Vereinen überhaupt und sozialdemokratischen Vereinigungen und Versammlungen ins- esondere auf die Circular-Verfügung vom 28. November 1848(Wiese, V. und G., I, S. 170, 2. Aufl.), die noch heute in Kraft besteht, schon jetzt hinzuweisen, und deren strikte Anwendung in jedem Falle gewärtigen. Dass wegen unehrerbietiger Aeusserungen von Schülern gegen Seine Majestät oder gegen Mitglieder unserer erlauchten Dynastie, abgesehen von etwaigen gesetzlichen Strafen, mit den schärfsten Mitteln der Schuldisziplin eingeschritten werden müsse, bedarf kaum einer weiteren Erinnerung. Auch hege ich zu den Lehrerkollegien das wohlbegründete Vertrauen, dass die Schule den rechten Weg zu finden wisse, um Hand in Hand mit der um das sittliche Wohl ihrer Glieder besorgten Familie solchen Umgang und solche Lectüre von der ihr anvertrauten Jugend fern zu halten, welche ebenso die Grundlagen des Staates und der Gesellschaft, wie die religiös-sittliche Lebensführung und die patriotische Gesinnung der Schüler zu gefährden geeignet sind.
3) Provinzial-Schulkollegium sendet unter dem 21. Juni 1878 Abschrift einer Ministerial-Verfügung vom 10. Mai 1878, die sich über die Wahrnehmungen ausspricht, welche der vortragende Rath im König- lichen Cultusministerium Herr Geheime-Regierungsrath Dr. Stauder bei der von ihm vorgenommenen Revision von 21 höheren Lehranstalten Hessen-Nassaus über den Stand des höheren Schulwesens unserer Provinz gesammelt habe. Bezüglich des hiesigen Gymnasiums enthält der hohe Erlass die Anerkennung, dass die Anstalt gegen früher bedeutende Fortschritte gemacht habe.
4) Provinzial-Schulkollegium betont in einer Circular-Verfügung vom 1. August 1878 die Noth- wendigkeit eines methodisch geordneten Vokabellernens der Schüler.
5) Provinzial-Schulkollegium bestimmt in einer Circular-Verfügung, d. d. 2. Januar 1879, dass alle Schüler, welche innerhalb eines Quartals in die Anstalt eintreten, das Schulgeld von dem Monat ab, in welchem sie eintreten, und zwar für den Monat des Eintritts stets den vollen Monatsbetrag zu entrichten haben.
V. Statistische Notizen.
Die Anstalt wurde im verflossenen Schuljahre von 422 Schülern besucht; von ihnen waren der Heimat nach 67 auswärtige, 355 aus Wiesbaden. Von den letzteren sind aber nur 128 in Wiesbaden geboren, während 227 an anderen Orten geboren sind, also Familien angehören, die erst in den letzten Jahren hierher verzogen sind.
Der Confession nach waren: 318 evangelisch, 66 katholisch, 5 altkatholisch, 4 griechisch-katholisch, 2 deutsch-katholisch, 3 lutherisch, 4 anglikanisch, 1 mennonitisch, 17 israelitisch, 1 unitarisch, 1 confessionslos.
Da von den 422 Schülern im Laufe des Jahres 29 abgegangen sind, so schliessen wir mit einem Bestande von 393 Zöglingen.


