Aufsatz 
Die Prädestinationslehre des Koran / Spiess
Entstehung
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3. Auswärtige Eltern, welche ihre Söhne hiesigen Gymnasium anvertrauen wollen, werden ersucht, sich wegen geeigneter Unterbringung derselben an den Director oder einen Lehrer der Anstalt zu wenden. Es ist zu wünschen, dass von aussen kommende Zöglinge in solchen Familien untergebracht werden, in denen sie vollständige Verpflegung finden. Dass Schüler in einem Hause nur Wohnung und Frühstück erhalten, das Mittag- essen und Abendbrod aber in einer Restauration oder einem Wirthshause nehmen, ist ganz unzulässig.

4. Die in den einzelnen Classen zu gebrauchenden Lehrbücher sind in der hiesigen Buchhandlung vorräthig.

Zu der öffentlichen Prüfung und Schulfeier beehrt sich der unterzeichnete Director die Eltern und Zöglinge, sowie alle Freunde der Erziehung und des Unterrichts im Namen der Anstalt ergebenst einzuladen.

Weilburg, den 25. August 1873. Dr. Schmitt.