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Mittwoch den 13. August mündliche Maturitätsprüfung unter der Anwesenheit und
Leitung des Königlichen Provinzial-Schulraths Herrn Dr. Rumpel.
Am 14. August Kirchweihfest.
C. Die wichtigsten Erlasse und Verfügungen der Behörden.
1.
10.
12. 13.
1872.
Verfügung des Herrn Ministers der geistlichen etc. Angelegenheiten vom 29. F ebruar 1872, mitgetheilt vom Königlichen Provinzial-Schulcollegium durch Rescript vom
2. März, die Dispensation vom Religionsunterrichte in den öffentlichen höheren
Lehranstalten betr.
Rescript des Königlichen Provinzial-Schulcollegiums vom 17. April: Dem dritt- jüngsten von drei oder mehreren die Anstalt besuchenden Brüdern kann das Schul- geld unter der Voraussetzung der Würdigkeit und Bedürftigkeit erlassen werden. Ministerial-Verfügung vom 18. Mat, Rescript des Königlichen Provinzial-Schul- collegiums vom 25. Mai, den Beginn und Schluss der Ferien betr. Ministerial-Verfügung vom 4. Juli, Reseript des Königlichen Provinzial-Schulcolle- giums vom 9. Juli, die Betheiligung der Gymnasialschüler an religiösen Vereinen betr. Rescript des Königlichen Provinzial-Schulcollegiums vom 18. Juli, der Antrag des Lehrercollegiums, den Anfang und Schluss des Jahrescursus in den Herbst zu ver- legen, wird genehmigt.
Rescript des Königlichen Prowinzial- Schulcollegiums vom 7. August, das am 2. September zu feiernde Nationalfest betr.
Rescript vom 15. Dezember: dem Hilfslehrer Brückel wird die Kassenverwaltung des Gymnasiums übertragen.
Schreiben der Kaiserlichen Ober-Post-Direction zu Frankfurt a. M. vom 24. December, die Anfertigung von Brief-Adressen betr.
1873.
. Rescript des Königlichen Provinzial-Schulcollegiums vom 4. Februar, Erhöhung
des Schulgeldes betr. Schreiben der Kaiserlichen Ober-Post-Direction zu Frankfurt a. M. vom 1. April, das Reglement über die Bedingungen zum Eintritt in den Postdienst wird mitgetheilt.
. Rescript des Königlichen Provinzial-Schulcollegiums vom 25. Juni: Von denjenigen
Programmen, welche sich auf die deutsche oder preussische Geschichte beziehen, ist ein Exemplar an das Directorium der Königlichen Staatsarchive in Berlin ein- zusenden.
Rescript vom 21. Juli, Schulfeier am 2. September betr.
Rescript vom 12. August:„Bei allen aus Staatsfonds zu unterhaltenden bezw. sub- ventionirten Gymnasien, Progymnasien, Realschulen etc. soll das Schulgeld auf durchschnittlich 24 Thaler erhöht werden.“


