Aufsatz 
Die Brachystochrone auf dem Rotationsparaboloid
Entstehung
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allein für den Arbeiterstand im engeren Sinne, sondern auch für weniger günstig ge- stellte Beamte, für Geistliche und Lehrer, für Gutsbesitzer und Bauern, für Kaufleute, Fabrikanten und Handwerker etc. Ihnen allen steht es frei, für sich selbst, oder für dritte, z. B. die Korporationen, Vereine etc. für die an ihren Anstalten ange- stellten Krankenwärter Kapital oder Renten zu versichern.

November 6.: Mitteilung einer Ministerialverfügung d. d. 27. September 1880: Auch solche schulpflichtige Kinder, welche das Sakrament der Taufe nicht erhalten haben, müssen der Zugehörigkeit ihrer Eltern zu einer Kirche entsprechend am Religionsunterrichte der Anstalt teilnehmen, ev. sollen dieselben einer Konfessionsschule überwiesen werden.

Januar 10.: Verfügung des Provinzial-Schulkollegiums: Schüler höherer Lehranstalten, welche vor Zurücklegung des schulpflichtigen Alters aus denselben ausscheiden oder entlassen werden, sind sofort einer anderen Anstalt, resp. der Volksschule, zu überweisen.

Die öffentliche Jahresprüfung, zu welcher wir hierdurch ergebenst einladen, findet

Donnerstag den 7. und Freitag den 8. April in folgender Ordnung statt:

1. Tag: Morgens 8 9 Uhr Sexta; 9 10 Uhr Quinta; 1011 Uhr Quarta; nach- mittags 23 Uhr 3. Vorklasse; 3 4 Uhr 2. Vorklasse; 45 Uhr 1. Vorklasse.

2. Tag: Morgens 8 9 ½ Uhr Tertia; 9 ½ 10 ½ Secunda; 10 ½ 12 Uhr Turn- prüfung.

Nachmittags 3 Uhr Schlufsfeier in der Turnhalle, zu welcher ebenwol hier-

durch alle, welche Interesse an der Anstalt nehmen, freundlichst eingeladen werden.

Das neue Schuljahr beginnt Montag 25. April in folgender Weise: morgens 7 Uhr Aufnahmeprüfung der für die Realklassen und 1. und 2. Vor- klasse neu angemeldeten Knaben; morgens 10 Uhr Versammlung sämtlicher Klassen in der Turnhalle; morgens 11 Uhr Aufnahme der für die 3. Vorklasse angemeldeten Kinder. Weitere Anmeldungen werden von dem Direktor Samstag 23. April morgens von 11 12 Uhr entgegengenommen. Es sind dabei vorzulegen: 1. Geburts-, 2. Impfschein, 3. letztes Schul- resp. Entlassungszeugnis. Auswärtige Schüler können in guten hiesigen Familien Kost und Logis erhalten. Zu näherer Auskunft hierüber ist der Direktor sowol wie die übrigen Lehrer der Anstalt gerne bereit. Der einjährige erfolgreiche Besuch der Prima unserer Realschule berech- tigt zum einjährig-freiwilligen Militärdienste. Für die gewerblichen, kaufmännischen und höheren technischen Berufsarten gewährt dieselbe die entsprechende Vorbereitung bei Voranstellung einer allgemeinen wissenschaftlichen Grundlage. Das in vierteljährigen Raten pränumerando zu entrichtende Schulgeld beträgt für die Realklassen 80 Mark, für die Vorklassen 50 Mark. Besuchen mehrere Brüder gleichzeitig die Anstalt, so hat nur der älteste das volle Schulgeld zu zahlen; für die übrigen tritt eine Ermäſsigung von 20% desselben ein. Aufnahme- resp. Einschreibegeld 5 Mark. Für ein gewöhnliches Entlassungszeugnis sind in Zukunft 50 Pf., für ein Reifezeugnis 3 Mark an die Kasse der Schule zu entrichten. Abmeldungen müssen vor Beginn eines Quartals resp. Semesters an den Unterzeichneten gelangen, sollen dieselben bezüglich des Schulgeldes etc. für ge- nannte Zeitabschnitte Geltung haben.

Bockenheim, Ende März 1881. Der Direktor: Wiegand.