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Unter Bezugnahme auf vorſtehende geſetzliche Beſtimmungen wird den Seminariſten bekannt gegeben, daß ihnen fernerhin zum Zweck der Erfüllung ihrer Geſtellungspflicht in der Heimath kein Urlaub mehr von uns ertheilt und kein Zeugniß mehr ausgefertigt werden wird, und werden zugleich alle diejenigen, welche während ihres Aufenthaltes im Seminar militär⸗ pflichtig werden, angewieſen, ſich rechtzeitig mit einem Geburtsſchein zu verſehen, um denſelben bei ihrer Meldung zur Stammrolle bei der hierorts mit Führung der letzteren beauftragten Behörde vorzuzeigen.
I. Bekanntmachung.
Die diesjährige Aufnahmsprüfung beginnt am 18. März, Vormittags 8 Uhr, und wird im Seminarlocale abgehalten.
Das Sommerſemeſter 1872 beginnt Dienſtags, den 16. April. Friedberg, am 10. März 1872.
Großherzogliche Direction des Schullehrer⸗Seminars zu Friedberg. Steinberger.


