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gegeben wird, gebürt auch deſſen Glid. 3. Wir ſind in unſerm Exilio,
ob wir ſchon nicht mehr ſo reich, an unſern Ehren ſo gut alß andere. Wie den 4. außländiſche Potentaten der Statt und Rath. ihren Rang und Ehre noch ſo geben.—
6. Brief.)
Hoch⸗Edele, Geſtreng, Hochgelährte und Hochweyſe ꝛc.
Hochgünſtige, Hochzuehrende Herrn und Obere ꝛc.
Waß E. Hoch⸗Edl: Geſtr: und Herrligkeiten in meine wenige Perſon ſchrifftlich unterm Dato den 23. dieſes wollen gelangen laſſen, habe, mit gebührendem respect ableſend wohlvernommen; auch der Wageneriſchen Wittib und Brüdern die Chriſtliche Con- dolentz eines Hoch⸗Edlen Raths nechſt verlangter Extradirung und überſchickung der das Stattweſen betreffenden Schrifften ge⸗ bürend hinderbracht. Gleichwie Sie ſich nun wegen des erſten ſchuldigſt bedancket, auch Sich und die Ihre zu Hoher Gunſt und Gewogenheit, ſonderlich in ihrem nunmehrigen betrübten Wittiben⸗ und Weiſenſtand, ferner unterdinſtlich recommendiret, alſo verſpricht Sie wegen des anderen baldmöglichſt folge zu leiſten, zu dem Ende Sie mit nechſter Gelegenheit auf Darmſtatt reiſen, die Briffe abhohlen, und benebſt denen noch hiſigen gehorſamſt über⸗ machen will. Erinnert anbey, daß ihr Mann ſeel. auf dem Todt⸗ bette geſagt, wie ichs den hörte: Die Herrn werden die Briff, ſo zu Darmſtatt ſind, begehren, gebts ihnen; ſagt aber dabey, ihr verhofft, ſie meritiren eine Discretion, weil ſie Euch euern Mann gekoſt. So auf ihr Begehren anden ſollen.
**) Verleſen zu Frankfurt am 30. November 1691. ſ. Ratsprotokoll.


