Aufsatz 
Spectroskopische Untersuchungen / G. Siebert
Entstehung
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Die Zulassung in höhere Klassen hängt von einem diesen Klassen entsprechenden Kennt- nissstand ab, der durch eine Prüfung ermittelt wird.

Das jährliche, in Quartalraten an die Stadtkasse praenumerando zahlbare Schulgeld beträgt für Klasse VI. bis III. 72 Mark, für Klasse II. und I. 90 Mark, mit Ermässigung auf ½ und

½ der genannten Summen bei dem zweiten und dritten Bruder. Die Schule hat die Berechtigung, ihren Schülern auf Grund einer Abgangsprüfung Zeugnisse

über die wissenschaftliche Befähigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst zu ertheilen.

VI. Prüfung.

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Die öffentliche Prüfung, zu der hiermit die Angehörigen der Schüler, sowie alle Freunde und Gönner der Anstalt geziemend eingeladen werden, findet an folgenden Tagen statt:

A. Prüfung an der Vorbereitungsschule.

Mittwoch, den 26. März, Vormittags 8 12 Uhr, Nachmittags 2 ʒĩ½ 5 Uhr. Donnerstag, den 27. März, Vormittags 8 12 Uhr, Nachmittags 2 ½ 5 Uhr.

B. Prüfung an der höheren Bürgerschule.

Freitag, den 28. März, Vormittags 8 12 Uhr, Nachmittags 2 ½ 5 Uhr. Samstag, den 29. März, Vormittags 8 12 Uhr.

Nachmittags von 2 ½ Uhr an Schlussactus und Entlassung der Abiturienten.