Aufsatz 
Versuch, einige Stellen aus Xenophons Oekonomicos zu verbessern
Entstehung
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4. Vem 20. Jan. Dieſes Generalreſcript theilt eine von dem Königl. Miniſterium erfolgte abändernde Beſtimmung hinſichtlich des bei der Prüfung der Abiturienten in der Religion zu beobachtenden Verfahrens mit. Die mündliche Prüfung ſoll neben der ſchriftlichen ſtehen bleiben; das Ergebniß der Religionsprüfung, wie auch bas ſittlich religiöſe Betragen der Abiturſenten, wird im Prüfungszeugniſſe erwähnt, be⸗ dingt jedoch nicht vorab die Claſſification des Zeugniſſes, ſondern das Reſultat dieſer Prü⸗ fung, gemeinſchaftlich mit dem Ergebniſſe der übrigen Prüfungsgegenſtände, beſtimmen deſſen Bezeichnung, welche von der geſammten Prüfungscommiſſion erfolgt. Legl No. 8. des de ſshaden Programms.).

Vom 15. Febr. Da ſich bei der Univerſität zu Benn mehrere junge Leute zur Di unadranen und zur Immatriculationspräfung gemeldet haben, deren Aufnahme die geſetzliche Vorſchrift entgegenſteht, daß ſeit ihrem Abgange vom Gymnaſium noch kein volles Jahr verfioſſen iſt, ſo wird die Direction angewieſen, jedem ohne Prüfung abgehenden Schüler die(unter No. 3. des Programms von 12828 mitgetheilte) Miniſterialverfügung beſonders einzuſchärfen, nach welcher Schüler, die von einem Gymnaſium abgehen, ohne ſich der vorgeſchriebenen Entlaſſungsprüfung zu unterziehen, erſt nach Verlauf eines Jahres bei den Königl. wiſſenſchaftlichen Prüfungscommiſſionen zum Tentamen und Examen angenommen, vor Ablauf dieſer Friſt aber ohne Weiteres abgewieſen werden ſollen. Uieberhaupt ſoll bei den

Abiturientenprüfungen auf die Geſammtb itdung und auf die Reife der zu entlaſſen.

den Schüler die ſtrengſte Rückſicht genommen werden.

6. Vom 5. März. Die an einigen Orten(hier nie) üblichen Voſtnacht vienien ſolen ganz wegfallen.

3 7. Von demſelben Datum. In allen denjenigen Gymnaſten, bei welchen für die phitsfophiſche Propadeutik Lectionen angeordnet ſind, muß ſich die Prüfung der Abiturienten auch auf dieſen Lehrgegenſtand erſtrecken.

8. Vom 3. März. Mittheilung? einer Miniſterialverfügung, nach welcher bei Anſtel⸗ lung und Beförderung junger Phi lologe n unter übrigens gleicher Qualißication derjenige den Vorzug haben ſoll, welcher die andern an mathematiſchen Kenntniſſe n übertrifft.

9. Von demſelben Datum. Diejenigen jungen Leute, welche ſich dem Studium der Theologie widmen, können bei der jährlichen Erſatzaushebung vom Militair⸗