Aufsatz 
Heimatkunde von Friedberg und der Wetterau und ihre Verwertung im Geschichtsunterricht
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errichten von Frauen- und Männerklöstern dieses Ordens untersagt wurde, 1166 wird es zum erstenmal erwähnt.

Nur eine Benediktinerabtei hatte die Wetterau, die zu Naumburg, aus dem jahre 1035 ist die älteste Urkunde davon; Kaiser Heinrich IV. gab das Kloster Naumburg 1086 dem Bistum Speyer.

Die fruchtbare Wetterau hat die speziell Acker- und Obstbau treibenden Orden mehr angezogen als den gelehrten Benediktinerorden. So standen diese Orden der landwirtschaftlichen Bevölkerung auch be- sonders nahe und wurden reich mit Schenkungen von Grund und Boden ausgestattet. Zu den Schenkungen und Stiftungen bestimmten: 1. religiöse Beweggründe: Förderung des eigenen Seelenheils und das der Familien- angehörigen. Es sind mitunter ganz ergreifende Wendungen, in denen diese Absicht zum Ausdruck kommt. In der Stiftungsurkunde von Marienschloß zu Rockenberg heißt es: zelo divini forporis incitati commundi consilio pari et unanimi voluntate digna et matura deliberatione prehabita in divini eultus augmentum.. pro salute animarum nostrarum. Dabei spielten aber 2. öfters schr praktische Erwägungen mit. Man gab in unsicheren Zeiten seinen Besitz hin, um unter dem Schutz des Klosters die gesicherte Nutz- nießung zu erhalten, um sich und seinen Verwandten eine jährliche Rente, ein ruhiges Altersheim zu sichern. Vergl. U.-B. No. 65, No. 86, No. 136. So übergibt Wortwin aus edlem Geschlecht 1156 sein Schloß Staden dem Kloster Fulda unter der Bedingung, daß er mit dem Schloßs belehnt und gegen alle, außser den König, von Fulda beschützt würde.

Die Klöster übernahmen hierin geradezu die Funktionen unserer heutigen Versicherungsanstalten und Rentenbanken.

Das Muster eines vorsichtigen, alle möglichen Eventualitäten klug in Betracht ziehenden Schenkgebers ist 2. B. Guntram von Straßheim, ein Friedberger Bürger. Er schenkt 1280 dem Arnsburger Kloster seine 5 Grundstücke in Straßheim und Ockstadt mit Wiesen, Weiden, Wasser, Wald u. s. w. Unter welchen Bedingungen aber? Das Kloster muß ihm 1. 28 Mark Kölner Denare geben zur Bezahlung der Schulden, die er bei Christen und Juden gemacht hat, 2. eine bestimmte Summe— 2 Talente leichter Denare— geben zur Wiederherstellung seines Wohn- hauses in Friedberg, 3) eine jährliche Rente zahlen: 22 Malter Roggen und 15 Malter Weizen Friedberger Maß auf Michaeli jährlich frei nach Friedberg vor sein Haus zu liefern, 4. ihn als Mitbruder im Kloster aufnehmen, falls ihn der Geist Gottes zum Eintritt treibt. Hier schoben die Mönche unangenehmen Eventualitäten auch einen Riegel vor; in einer Klausel wird gewahrt, daß sie hierzu nicht verpflichtet sind, wenn er kommt a) mit Schulden beladen, b) mit Krankheit behaftet, c) mit sonst etwas, woraus dem Kloster Schaden erwachsen könne. Will er aber sonst