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jedem Bürger freigestanden habe, nur noch vom Abt des Klosters Fulda und seinen Bevollmächtigten ausgeübt werden dürfe. Die Urkunde giebt die Grenzbeschreibung des Wildbannes also: Von dem Berge Winternol. (östlich des Bisserkopfes) bis fluvium Hurnuffa(Horloff) diesem fort zur Nita(Nidda), dann dieser aufwärts bis ad eurtem Turenheim inferiorem (Nieder-Dauernheim) weiter bis Sleitfelde(Schleifeld) und bis zum Unolfesbrunnen und wieder bis zum Winternol.(Schannat, cod. prob. N. E. p. 147 No. 44.)
Den Wolfsbrunnen glaubt Dieffenbach zwischen Schleifeld und dem Winternol wiedergefunden zu haben, eine Schneise, die über den Born weggehe, führe noch den Namen Wolfsbrunnenschneise.(Archiv V, S. 42.)
Im 11. Jahrhundert begannen nun die Fuldaer Mönche mit Neu- rodungen und Besiedelungen zu beiden Seiten der Horloff. So ent- standen durch Urbarmachung der Waldstrecken auf dem rechten Horloff- Ufer Reichelsheim(Richolfesheim 1238) und Gettenau(Geitenoncwe 1280), auf dem linken Leidhecken(Letebkin 1280), Blofeld(Blafelt 1204), Bisses 1361 und Steinerstat 1350 urkundlich zum erstenmal erwähnt. Letzteres ist jetzt ausgegangen.
Daß Echzell, Dauernheim und Berstadt der Grundstock waren, woran später die Neusiedelungen sich anschlossen, ist aus der kirchlichen Einteilung lange noch später ersichtlich, diese drei Hauptorte blieben Mutterkirchen und hatten Pfarrer, Plebane oder Kapläne. Die andern wurden erst nach der Reformation selbständige Pfarreien; Bisses und Gettenau blieben zu Echzell eingepfarrt trotz veränderter Verhältnisse.
Für das Gebiet der Fulder Mark war das zuständige Gericht zu Bingenheim unter 3 Linden, 932 wird es zum erstenmal urkundlich er- wähnt. Dreimal jährlich hielt es seine ungebotenen Dinge, wozu jeder Freigeborene erscheinen mußte.
Lange nach Auflösung der Fulder Mark bestand das Gericht zu Bingenheim unter den 3 Linden weiter, wenn auch nur als Märkergericht, und alle, die in der ehemaligen Mark begütert waren, hatten auf die Freitage nach Epiphanie, Himmelfahrt und St. Remigi hier zu erscheinen. Auch Florstadt(Flagestat) und Grund-Schwalheim(Grinten-Siralheim), wo Fulda begütert war, gehörten zum Gericht Bingenheim.


