Aufsatz 
Heimatkunde von Friedberg und der Wetterau und ihre Verwertung im Geschichtsunterricht
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Gericht aus alter germanischer Zeit erhalten hat, ob es sich erst nach Untergang der Gauverfassung aus nicht vergebenen Gebieten bildete, läßt sich nicht entscheiden. Als Typus eines selbständigen Bauern- gerichtes verdient es hier besprochen zu werden.

3. Aus dem Gau Wettereiba. a) Das Freigericht zu Kaichen. Falbten spät im Herbst die Blätter, Ward ein offnes Ding gehalten, Denn der Pflicht'ge soll sich lösen Und der Frevler darf nicht schalten. Unter Friggas heil'gem Baume Scharten sich die Gaugenossen Edelinge, freie Bauern, Eigener Leute niedre Sprossen Zug für Zug passt diese Schilderung eines westfälischen freien Gerichtes auch auf das Freigericht zu Kaichen, von einem Nebenumstand abgesehen. Wenn der Dreizehnlindendichter dann weiter fragt: Grünt sie noch auf deinem Anger, Aldinghaus, die alte Linde? und die Antwort geben muss: Aldinghaus, zu klug geworden Sind die Menschen unsrer Tage: Längst verhau'n ist deine Linde, Längst verschollen Sang und Sage! so kann im Gegensatz hierzu Kaichen mit Stolz auf seine wohlerhaltene Gerichtsstätte hinweisen, deren Erhaltung unter der Hut des hessischen Denkmalschutzgesetzes auch für die Zukunft gesichert erscheint. Ist es auch nicht die ursprüngliche Linde, so ist doch auch die jetzige schon ein ehrwürdiger Baum stattlichen Umfangs, und unter ihrem Schatten gewahren wir noch den achteckigen Steintisch, worauf bei den Gerichts- verhandlungen die Symbole der richterlichen Gewalt, Schwert und Strick, zu liegen pflegten; um den Tisch fügen sich zu einem Rechteck drei Steinbänke, die vierte leere Seite nimmt der Untersatz einer steinernen Säulé ein. Die ganze Anhöhe, mit Bäumen bepflanzt, ist ein gar idyl- lisches Plätzchen, gerade dort, wo die Chaussee nach Heldenbergen um- biegt, und heute noch auf Pfingsten und an schönen Sommertagen gern besucht. Es gehörten aber zum Kaicher Gericht die Orte Kaichen, Helden- bergen, Büdesheim, Rendel, Klein-Karben, Groß-Karben, Okarben, Huls- hofen zwischen Kloppenheim und Okarben, eingegangen Kloppen-