VII. Hteuern und Zölle.
46. Die Hteuern.
Aha! denkt ihr, das dicke Ende kommt nach; nach den ſchönen Einrichtungen, die wir bis jetzt kennen gelernt haben, kommen die weniger ſchönen, die Steuern.
Ja freilich, aus nichts wird nichts. Will unſere Gemeinde eine neue Realſchule, ein Krankenhaus bauen, ſo braucht ſie dazu Geld, und woher gewinnt ſie es, aus den Steuern! Der Staat will eine Rheinbrücke bauen, ein neues Amtsgericht, er muß ſeine Beamten be⸗ ſolden, dazu braucht er Geld, die Anforderungen an den Staat werden immer größer, entſprechend auch die Steuern. Beim Reiche iſt es geradeſo. Das Reich baut Schiffe, kleidet und verköſtigt und bewaffnet die Soldaten, beſoldet die Offiziere und Reichsbeamten, ſchießt zur In⸗ validenverſicherung jährlich über 50 Millionen Mark zu, worüber wird drum im Reichstage gerade jetzt wieder beraten und geſtritten d
Welche neuen Steuern ſind da vorgeſchlagen d Bezahle ich Zigaretten⸗ oder Tabakſteuerd Warum nichtd(Nichtraucher.) Hätte Berr Profeſſor Freund eine Weinſteuer zu bezahlend Warum nicht d(Temperenzler.) Be⸗ zahlt einer, der nur Sonntags ein oder zwei Zigarren raucht, gerade ſo— viel Steuern als einer, der alle Tage ein halbes Dutzend feiner Zigarren verraucht?d Wonach richten ſich alſo derartige Steuernd(Nach dem Verbrauch.) Wie nennt man ſie deshalb d Verbrauchsſteuern.) Solche Verbrauchsſteuern ruhen auf einer ganzen Anzahl von Verbrauchs⸗ gegenſtänden, z. B. auf dem Salz, dem Bier, dem Branntwein.
Wie, wann und von wem werden dieſe Steuern bezahlt, ſprecht euch einmal darüber aus! Faſſe das Geſagte noch einmal zuſammen, Adam Müller! Richtig, dieſe Steuern werden alſo bei der Berſtellung der Waren vom Fabrikanten entrichtet, der Fabrikant ſchlägt dann, ſo gut es geht, die Steuer auf den Preis der Waren, ſo daß der Käufer beim Kauf die Steuer dem Verkäufer und Fabrikanten zurückzahlt. So müſſen Salinen und Salzbergwerke, bevor ſie das Salz in den Handel bringen, eine beſtimmte Steuer an das Reich zahlen, 12 Mk. auf 100 kg; dieſe Steuer erhöht den Preis des Salzes und muß alſo
vom Käufer getragen werden.


