Aufsatz 
Bürgerkunde in Lehrproben für den Schulunterricht
Entstehung
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hatte. Ferner galt es widerſtrebende Intereſſen zu verſöhnen, weder Arbeiter, noch Ürbeitgeber, noch das Reich durfte man zu ſehr belaſten, begegnete doch das Unternehmen, wie bei der Neuheit der Sache er⸗ klärlich, ohnehin Mißtrauen und Zweifel genug. Auch gegen Miß⸗ brauch der Verſicherung durch falſche Vorſpiegelungen mußten Vor⸗ kehrungen getroffen werden. Die Rentenzahlung mußte durch Anlage von Reſervefonds geſichert werden. Ueber viele Fragen konnte erſt eine ſpätere Erfahrung Klarheit bringen. Trotzdem wagte man das Unter⸗ nehmen. Manche Schwierigkeiten ſtellten ſich auch erſt ſpäter heraus. Wieviel Umſicht und Ordnung erfordert es z. B. die Millionen von Quittungskarten aufzuheben, und welche großen Räume dazu erforder⸗ lich ſind, deſſen wurde man erſt allmählich inne.

Dieſe Geſetzgebung will den Armen, Kranken und Schwachen helfen, ſie entſpricht ſo durchaus dem Geiſte des Chriſtentums. Mit Recht konnte daher Kaiſer Wilhelm I. in ſeiner Allerhöchſten Botſchaft vom 17. November 188] ſagen:für dieſe Fürſorge die rechten Mittel und Wege zu finden, iſt eine ſchwierige, aber auch eine der höchſten Aufgabe jeden Gemeinweſens, welches auf dem ſittlichen Fundamente des chriſtlichen Volkslebens ſteht.

Mit dieſer kaiſerlichen Botſchaft vom 17. November 1881 wurde die ganze Verſicherungsgeſetzgebung des deutſchen Reiches eingeleitet. Das erſte dieſer ſozialen Geſetze war das vom 15. Juni 1883 über die Krankenverſicherung der Arbeiter, am 6. Juli 1884 folgte das Geſetz über die gewerbliche Unfallverſicherung, das Reichsgeſetz über

e Invaliditäts- und Altersverſicherung wurde am 22. Juni[889 be⸗ kanntgegeben.

Später folgten wiederholt Nachträge(Novellen); ſie zeigen, daß man ſtets einerſeits auf Vereinfachung des Verfahrens hinarbeitet, und andererſeits die Wohltaten dieſer Geſetze einem immer größeren Kreis zugänglich machen willl.

Sine im Entwurf bereits fertige Reichsverſicherungsordnung wird nach amtlichen Erklärungen im Reichstag vom 5. Februar 1909 eine größere Vereinfachung und eine gewiſſe Vereinheitlichung der drei Geſetze in 1795 Haragraphen bringen.*)

Was wurde nun von dieſen Verſicherungskaſſen geleiſtet, ſeitdem ſie eingerichtet wurdend? Aufſchluß darüber geben die ſtatiſtiſchen Nach⸗ weiſe des ReichsVerſicherungsamtes. Es ſind ungeheuere Summen,

*) Soeben erſchienen in Heymanns Verlag, Berlin, Mauerſtraße aa; Preis etwa 2,80 Mh.)