Aufsatz 
Bürgerkunde in Lehrproben für den Schulunterricht
Entstehung
Einzelbild herunterladen

15

(Abhängig vom Hemeinderat, ihm vorgeſetzt, Beeinfluſſung). Davon abgeſehen iſt wählbar jeder, der wahlberechtigt iſt! Was wollt ihr jetzt wiſſend Zuerſt eine Gegenfrage: Was wird die Vorausſetzung ſein für Wahlberechtigung, die Antwort liegt in dem Wort Intereſſe! Wird jemand, der heute kommt und morgen wieder geht, ein Intereſſe an der Gemeindeverwaltung haben? Was wird alſo die eine Voraus⸗ ſetzung zur Wahlberechtigung ſeind Der Gemeinderat verfügt über die Sinnahmen der Gemeinde, die Einnahmen erfließen meiſt aus den Ge meindeſteuern; wer ſtellt mir nun eine Derbindung her zwiſchen Gemeinde⸗ ſteuer und Wahlrecht zum Gemeinderat d

Swei Punkte kommen alſo in Betracht: eine längere Zugehörigkeit zur Gemeinde und Gemeindeſteuerpflicht. Die geſetzliche Beſtimmung lautet: Wer in einer Gemeinde ſeit zwei Jahren ſeinen Unterſtützungs wohnſitz haté) und im zweiten Jahre Gemeindeſteuer bezahlt, iſt wahl berechtigt. Wird nicht auch das Alter in Betracht kommen, könnt ihr wählend und das Heſchlechtd Werden Leute, die gar keine Deutſche ſind, polniſche und italieniſche Arbeiter, wahlberechtigt ſeind Daher die Beſtimmung: Wahlberechtigt ſind die männlichen Sinwohner, die deutſche Reichsangehörige ſind und das 25. Lebensjahr erreicht haben.

Wieviel Mitglieder zählt unſer Gemeinderatd Wonach wird ſich die Zahl richten; wird eine kleine Gemeinde dieſelbe Zahl der Vertreter haben wie eine große Stadt d

Es werden gewählt in Gemeinden bis zu 5000 Seelen 9 Mitglieder 5 von 3000⸗ 5000 12 9 5000- 10000 15 Städten 4000 10000 15 65 20000 30000 30 3 1 30000 60000 36 5 über 60000 42

oder die ze tee Dahl beträgt 12, 15, 18, 30, 36, 42 bei höchſtens 5(in adtgemeinden 4), 10, 20, 30, 60 TCauſend oder über 60000 Sinwohner. Auf wie lanz werden die Gemeinderäte gewählt? Auf 9 Jahre,

doch ſcheidet alle 3 Jahre ein Drittel aus. Bei der dreijährigen Ergänzungswahl werden auch diejenigen Gemeinderäte erſetzt, die in der Zwiſchenzeit durch Tod oder Amts⸗

niederlegung abgegangen ſind. *) Dom 1. April 1900 ab wird der Unterſtützungswohnſitz ſchon in einem Jahr, nicht wie ſeit⸗

her in zwei Jahren erworben.