1885
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Septbr. 15.
Oktober 12.
Oktober 26.
Novbr. 16.
Novbr. 29.
66 Das Kuratorium teilt mit, daß mit Beginn der diesjührigen Heizperiode ein Sachverständiger zur Kontrolle des Betriebs der Luftheizungen in den betr. Schulen in Thätigkeit treten werde.
Dasselbe teilt mit, daß die Turnhalle der Adlerflychtschule für die auf den 29. Oktober angesetzten Urwahlen für die Neuwahlen zu dem Hause der Abgeordneten dem Statistischen Amte als Wahllokal zur Verfügung gestellt worden sei.
Dasselbe teilt die von der II. Hochbau-Inspektion ausgearbeitete»Anweisung zur Handhabung der Heiz- und Ventilationsklappen der Schule zur Beachtung mit und übersendet Exemplare dieser Anweisung, deren Zahl so gewählt ist, daßz in jedem besonderen durch die Centralheizung erwärmten Raume der Schule eines angebracht werden kann.
Dasselbe ersucht den Direktor, dem Herrn Bezirksvorsteher des VI. Stadtbezirkes als Lokal-Kommissar für die Ausführung der demnächstigen allgemeinen Volks-⸗ zählung zur Abhaltung der Versammlung behufs Instruierung der Zähler die Turnhalle der Schule zur Verfügung zu stellen.
Das Königliche Provinzial-Schulkollegium teilt einen Erlaß des Königlichen Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten, die Schwerhörigkeit von Schülern höherer Lehranstalten betr. mit, folgenden Inhalts: Die Anzahl der schwerhörigen Schüler in den höheren Schulen der gesamten Monarchie(vorläufig unter Ausschluß der mit einem Teile derselben verbundenen Vorschulen) beträgt 2,18% der Schülerzahl, die schwerhörigen Schüler bilden daher einen so kleinen Teil der Schülerzahl, daß es möglich ist, ihnen durch Anweisung der geeignetsten Plätze das Hören thunlichst zu erleichtern, eine derartige Berücksichtigung derselben ist das übliche Verfahren an den höheren Schulen, die Direktoren der höheren Schulen haben auch fernerhin darauf Be- dacht zu nehmen, daß in keinem einzelnen Falle diese Berücksichtigung verab- säumt werde; wenn schwerhörige Schüler ungeachtet solcher Maßregeln nicht im Stande sind, dem Unterricht zu folgen, so sind die Eltern oder deren Stell- vertreter hiervon mit dem Bemerken in Kenntnis zu setzen, daß von einem ferneren Besuche der öffentlichen Schule seitens ihres Sohnes ein Erfolg nicht zu erwarten ist. Von den 2,18%, welche die schwerhörigen Schüler von der Gesamtzahl der Schüler in den höheren Schulen der Monarchie betragen, sind 1,74% der Gesamtzahl der Schüler(oder 80% der Schwerhörigen) mit diesem Übel schon bei ihrem Eintritte in die Schule behaftet gewesen; von 1,86% schwerhörigen Schülern der gesamten Vorschulen sind 1,50%(oder 79% der Schwerhörigen) schon als schwerhörig in die Vorschulen eingetreten. Nur bei 0,44% der Schüler der Vorschulen fällt die Entstehung der Schwerhörigkeit in die Zeit des Schulbesuchs.— Daß der Schule irgend eine ursächliche Bedeutung für die unter den Schülern vorkommende Schwerhörig- keit nicht beizumessen ist, darf als sicher bestätigt durch die ange- stellten Ermittelungen erachtet werden.


