Aufsatz 
König Konrad I., der Franke
Entstehung
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der als fleissiger Forscher bekannt ist und die Archive der bairischen Klöster für sein Geschichtswerk sorgfältig benutzte, sei vielleicht im Besitze von Quellen gewesen, die gegenwärtig nicht mehr vorhanden seien; allein da er diese nicht genannt hat, so können wir seinen Angaben, bevor dieselben durch ältere bewährte Zeugnisse erhärtet werden, keinen Glauben beimessen und zwar um so weniger, als der oben erwähnte Bericht über Arnulfs Verurtheilung offenbar theilweise den Acten der Altheimer Synode, welche erst zwei Jahre später stattfand, entlehnt ist.

In Schwaben dauerte übrigens die Ruhe nur kurze Zeit. Der junge Graf Burckhard, ein sehr talentvoller und unternehmender Mann, der sich unter seinen Landsleuten eines bedeutenden Anhanges erfreute, betrat muthig die Bahn seines gleichnamigen Vaters, der, wie wir oben erwähnten, sein Verlan- gen nach der Herzogswürde mit dem Tode gebüsst hatte. Burckhard vereinigte sich mit der Partei der verbannten Grossen, warb bedeutende Streitkräfte und erhob kühn die Fahne des Aufruhrs in ganz Schwaben. Konrad konnte erst im folgenden Jahre, 915, einen neuen Feldzug nach diesem Lande unter- nehmen, allein während er Hohentwiel, den Waffenplatz der Empörer, welche sich aufs hartnäckigste ver- theidigten, belagerte, erhielt er plötzlich die Nachricht, dass die Angelegenheiten in Sachsen eine sehr schlimme Wendung für ihn genommen hätten und seine Anwesenheit dringend erheischten ¹).

Da wir diese sächsischen Verhältnisse, um den Zusammenhang der Begebenheiten nicht zu zer- reissen, bis jetzt unberührt gelassen haben, so sind wir genöõthigt, mit wenigen Worten der Veranlassungen zu gedenken, aus welchen dem Könige Konrad in jenem Lande so grosse Verlegenheiten erwuchsen.

Herzog Otto der Erlauchte starb am dreissigsten November 912 ²). Mit ihm hatte Konrad stets in ungetrübter Eintracht gelebt und auch als König dem Wirken des Mannes, dessen Empfehlung er die Krone verdankte, nirgends eine Schranke gesetzt ²). Als aber nun des Verstorbenen Sohn Heinrich der schon damals durch glückliche Kämpfe gegen Ungarn und Slaven sich ausgezeichnet hatte“) und in der Folge sich als deutscher König durch den Ruhm unsterblicher Thaten den grössten Männern aller Zeiten an die Seite stellte, sich in den vollen Besitz der von seinem Vater verwalteten Würden und Lehen setzen wollte, glaubte Konrad die Macht des jungen Herzogs, welche ihm unverhältnissmässig gross und seinem königlichen Ansehen gefährlich schien, beschränken zu müssen. Welche beschränkende Zumuthung er aber dem jungen Heinrich machte, darüber fehlt es bei den Geschichtschreibern, selbst bei Widukind und

Thietmar, an jeder genaueren Angabe).

1) Ann. Alam. a. 915(Pertz I, 56). 2) Cont. Reg. a. 912(Pertz I, 614), Necrol. Fuld. Leibn. III, 763 und Annales Corb.(Pertz V, 4) geben das Jahr an; den Tag hat Thietmar(Pertz V, 736), das Calend Merseb. und das Necrol. Hildesh.(Leibn. 1, 767).

3) Widnk, ap. Pertz V, 425: penes Oddonem tamen summum semper et ubique fiebat imperium.

4) Widuk. 1. c. und Thietmar(Pertz V. 735).

5) Wid. lib. I cap. 21(Pertz V, 426) sagt: Rex autem Conradus, quum saepe expertus esset virtutem novi ducis, veritus est ei tradere omnem potestatem patris.— Ficte tamen pro laude et gloria optimi ducis plura locutus, promisit se maiora sibi daturum et honore magno glorificaturum. Saxones vero huiuscemodi simulationibus non adtendebant, sed suadebant duci suo, ut si honore paterno eum nollet sponte honorare, rege invito, quae vellet ohtinere posset. Thietmar lib. I cap. 4(Pertz V, 736) sagt nur: sepe memoratus iuvenis(Heinricus) in vacuum succedens, hereditatem iure et maximam benifitii partem gratuito regis suscepit ex munere; et quod ei defnit cum

suis omnibus egre tulit.