F. Nitteilung an die Eltern.
1. In die unterste Klasse(Sexta) werden Kinder aufgenommen, welche die Volksschule 3 Jahre lang mit Erfolg besucht haben. Der Eintritt in eine höhere Klasse ist nur dann möglich, wenn in einer Aufnahmeprüfung die erforderlichen Kenntnisse nachgewiesen werden.
2. Die Schüler der Anstalt werden beim Uebergang in eine Oberrealschule oder Realschule ohne, Prüfung in die entsprechende Klasse aufgenommen.
3. Das Schulgeld beträgt in den Klassen Illa, Illb, IV und V 84 Mk.; VI 72 Mk. Von Geschwistern, welche gleichzeitig die Anstalt besuchen, wird dem 2. Kinde ⅛ dem 3. und folgenden je die Hälfte des Schulgeldes erlassen.
4. An der Anstalt wird ferner, wenn Bedürfnis vorliegt, ein fakultativer Lateinunterricht erteilt wenn mindestens ½ der Klasse daran teilnimmt. Flierfür wird dann ein besonderes Schulgeld von 60 Mk. von jedem Kinde erhoben.
5. Die Beaufsichtigung der Hausaufgaben. Die häuslichen Arbeiten sind so eingerichtet, daß sie die Schüler ohne fremde ilfe erledigen können. Wünschenswert ist nur, daß die Eltern Sorge tragen darüber daß: 1) die Aufgaben wirk ich erledigt sind; bei schriftlichen Arbeiten ist besonders auf gute Schrift zu achten, 2) die Aufgaben zur rechten Zeit erledigt, und vor allem die späten Abendstunden nicht dazu verwendet werden. Die Kinder haben die für jeden einzelnen Tag zu erledigenden Fausaufgaben in der Schule in ein„Aufgabenbuch“ einzuschreiben, dessen gewissenhafte Führung von den Klassenlehrern geprüft wird.
6. Damit sich die Eltern von den Fortschritten ihrer Kinder jederzeit überzeugen können, teilen wir mit, daß die schriftlichen korrigierten Schularbeiten dann in den Händen der Schüler sind, wenn sich im Aufgabenbuch der Vermerk:„Verbesserung der Arbeit“ befindet.
7. Zu erwünschtem Rat und Auskunft sind die Lehrer jederzeit gerne bereit, doch bitten wir die
beabsichtigten Besuche, besonders wenn es sich um Leistungen handelt, vorher durch die Kinder
anmelden zu wollen.
Privatstunden jeder Art, welche die Kinder erhalten, sind dem Rektor vom Vater schriftlich an-
und abzumelden.
0. Bei Abmeldung der Schüler, die schriftlich zu geschehen hat, wird um gleichzeitige Vorlage der Schulgeldquittung für das letzte Vierteljahr ersucht.
10. Auf die§§ 5 und 7 der Schulordnung wird besonders aufmerksam gemacht, wonach jede Ver- säumnis von Lehrstunden, Schulausflügen und Schulfeierlichkeiten außer in beglaubigten Not- fällen strafbar ist, wenn nicht vorher bei dem Rektor Urlaub eingeholt ist. Ferner ist dem
Rektor bei auswärtigen Schülern von der Wahl und dem Wechsel der Wohnung und des Mittags- tisches vorher Mitteilung zu machen.
11. Den Eltern legen wir dringend ans fferz, die Privatlektüre ihrer Kinder stets zu überwachen. Schundbilder und Schundbücher überschwemmen die Welt. In schlauer und boshafter Berechnung hat man es auf den Tatendrang und die Unternehmungslust der Kinder abgesehen. Doch diese Triebe werden hierdurch in falsche Bahnen geleitet. Die Liebe zur Wahrheit wird zerstört, die Vorstellungskraft wird überreizt und zur Vernachlässigung guter Lektüre erzogen. Die Kinder werden zerfahren und ihr Gemüt verroht. Sie, die sich Schundschriften oft mit unrechtmäßig erworbenem Gelde gekauft haben, verschaffen sich Messer und Schußwaffen, und nicht selten ist es, daß sich die Schreckenstaten der jugendlichen Verirrten vermehren. Die Eltern können hier die Schule außerordentlich dadurch unterstützen, daß sie ab und zu die Lektüre ihrer Kinder nachsehen und vor allem dafür sorgen, daß die Kinder nur da ihre Schreibgeräte kaufen, wo nicht den Schülern gewissenlos derartige Schundliteratur abgegeben wird.
12. Ferienordnung im Schuljahr 1910/11:
Pfingstferien vom 15. Mai bis 22. Mai
2
Sommerferien„ 3. juli bis 31. Juli Herbstferien„ 25. September bis 9. Oktober Weihnachtsferien„ 22. Dezember bis 4. Januar Osterferien„ 4. April bis 18. April.
Gl. Bekanntmachungen.
Das nächste Schuljahr beginnt am MNontag 4. April vormittags 7 ½¼ Uhr. Die Anmeldungen neu eintretender Schüler werden am Samstag, den 2. April vormittags von 11 bis 12 Uhr im Lehrerzimmer der Anstalt entgegengenommen. Dabei sind vorzulegen: 1) standesamtlicher Geburtsschein, 2) Impfschein, 3) Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule.
Schlitz im März 1910. Der Rektor der Anstalt
Rodenhausen, Oroßherzoglicher Oberlehrer.


