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Schulnachrichten.
I. Lehrverfaſſung.
Die Reviſion der Lehrverfaſſung wurde zum Abſchluß gebracht; die vorſtehende Zuſammen⸗ ſtellung giebt eine allgemeine Ueberſicht über die ſämmtlichen Lehr⸗Penſa der Anſtalt; für das Ein⸗ zelne ſind die vom Unterzeichneten früher herausgegebenen ausgeführten Lehrpläne für den deutſchen Unterricht(Burg 1867), ſowie für den lateiniſchen und griechiſchen Unterricht(Potsdam 1869) auch hier maßgebend geworden. Eine genauere Abgrenzung der grammatiſchen Penſa für das La⸗ teiniſche, Griechiſche und Franzöſiſche, eine Auswahl zu memorirender Muſter⸗Sätze für das Lateiniſche wurden vereinbart und außer einem Canon der zu memorirenden deutſchen Gedichte auch ein ſolcher für die Kirchenlieder feſtgeſtellt, auch ſonſt dem inneren Ausbau der Lehr⸗Verfaſſung eingehende Sorg⸗ falt gewidmet. Ein Gegenſtand beſonderer Aufmerkſamkeit war, wie ſchon früher, auch diesmal die Ueberwachung des Maßes der häuslichen Schul⸗Arbeiten. Die in dem bekannten Miniſterial⸗Erlaß vom 14. October v. J. empfohlenen oder vorgeſchriebenen Einrichtungen beſtanden an der hieſigen Anſtalt ſchon vorher in Kraft. Die geringe Zahl der Klaſſen erleichtert eine Ueberwachung und da das Lehrer⸗Collegium von dem durchſchnittlichen Maß der in jeder einzelnen Klaſſe verwendeten Arbeits⸗ zeit durch ihre Angehörigen oder Hausgenoſſen ſich ſelbſt täglich unterrichten kann, ſo können etwaige Uebelſtände ſofort zur Sprache gebracht und abgeſtellt werden. Eine gewiſſenhafte Ueberwachung, welche durch wiederholte Hausbeſuche bei den auswärtigen Schülern unterſtützt wurde, hat für die hieſigen Verhältniſſe das erfreuliche Reſultat ergeben, daß eine ſcheinbare Arbeits⸗Ueberbürdung nur da beobachtet wurde, wo der von der Anſtalt den Schülern fort und fort ertheilte Rath, ſich an eine regelmäßige Arbeits⸗Tagesordnung, und an eine verſtändige Zeit⸗Eintheilung und Arbeits⸗Ver⸗ theilung zu gewöhnen, entweder gar nicht, oder nicht genügend beobachtet war. Indem wir gemäß jener Miniſterial⸗Verfügung die geehrten Angehörigen unſerer Schüler erſuchen, ihrer Pflicht, wonach ſie vor allem„auf den regelmäßigen hänuslichen Fleiß und die verſtändige Zeiteintheilung ihrer Söhne ſelbſt zu halten haben“, recht eingedenk zu ſein, werden wir andererſeits begründete und in angemeſſener Weiſe vorgebrachte Mittheilungen über etwaige Arbeits⸗Ueberlaſtung nur mit Dank entgegennehmen und die ſofortige Abſtellung wirklich begründeter Beſchwerden uns mit Ernſt an⸗ gelegen ſein laſſen.
Der Zeichnen⸗Unterricht, welcher während der Beurlaubung des Herrn Oberlehrers Dr. Hartmann vollſtändig hatte ruhen müſſen, konnte von Oſtern ab nach dem Eintritt des Herrn Roſenſtock wieder eingerichtet werden; die für die Schüler der oberen Klaſſen angeſetzten facultativen Zeichnenſtunden erlitten zwar gegen Ende des Sommers während der ſechswöchentlichen


