Oeffentliche Prüfung der höheren Bürgerschule.
Dienstag, den 12. April, vormittags 9 Uhr Eröffnung der Prüfung. Choral: Ach bleib' mit deiner Gnade. Gebet.
Quinta: Religion bis 9 ò¼ Uhr Herr Wolff. Geometrie bis 10 Uhr„ Böhmel. Sexta: Deutsch bis 10 ½ Uhr„ Haase.
Lateinisch bis 11 Uhr Tertia: Zoologie bis 11 ½⅓ Uhr
I. u. II. Abteilung Turnen
bis 12 Uhr Schneider.
„
Nachmittags 2 Uhr.
„ Leimbach. „ Hempfing.
Quarta: Französisch bis 2 ½ Uhr„ Hölzerkopf. Geschichte bis 3 Uhr„ Dute.
Secunda: Stereometrie bis 3 ½ U¶hr„ Böhmel. Lateinisch bis 4 Uhr„ Schäfer.
Vortrag einiger deutscher, französischer, englischer und lateinischer Gedichte beim Wechsel der Lehrgegenstände.
Schlusswort der Prüfung und Entlassung der Abiturienten vom Rector.
Choral:„Danket dem Schöpfer“;— Volkslieder.
Bekanntmachung der Versetzung.
Während der Prüfung sind die schriftlichen Arbeiten und Zeichnungen der Schüler zur Einsicht ausgelegt.
Der Unterricht des neuen Schuljahres beginnt Donnerstag, den 28. April. Anmel- dungen neuzugehender Schüler, welche ein Zeugnis ihres letzten Jralrers vorzulegen haben, werden während der Ferien in den Vormittagsstunden von 10— 12 Uhr von dem Unter- zeichneten entgegengenommen. 4
Die Prüfung der angemeldeten Schüler findet Mittwoch, den 27. April, von 8 Uhr morgens an in dem Locale der höheren Bürgerschule statt.
Der Eintritt in die Sexta erfolgt nicht vor dem vollendeten neunten Lebensjahre. Die zur Aufnahme in die Klasse erforderlichen elementaren Kenntnisse und Fertigkeiten sind: Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; Kenntnis der Rede- theile; eine leserliche und reine Handschrift; Fertigkeit Dictirtes olme grobe orthographische Fehler nachzuschreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit gleichbenannten Zahlen. In der Religion wird Bekanntschaft mit den Geschichten des alten und neuen Testa- ments, sowie(bei den evangelischen Schülern) mit Bibelsprüchen und Liederversen gefordert.
Schüler, welche in die Quinta aufgenommen zu werden wünschen, müssen schon Kenntnisse im Lateinischen besitzen. Wenn daher auswärtige Eltern beabsichtigen, dass ihre Söhne erst später als mit dem zehnten Lebensjahre in die hiesige Realschule und zwar in eine höhere als die letzte Classe eintreten sollen, so müssen sie dafür Sorge tragen, dass ihre Söhne sich einige Vorkenntnisse in der lateinischen Sprache schon vor dem Eintritt in die Anstalt aneignen.. 3
Denjenigen Eltern, welche Einrichtung und Plan der höheren Bürgerschule näher kennen lernen wollen, werden von dem Unterzeichneten die Schulordnung und der Lehr-
Verlangen gratis verabfolgt.
plen ast Pen 1 Der Rector der höheren Bürgerschule:
Dr. Hempfing.


