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räumen ohne Gegenleistung Mainz. 2. Am 10. Dezember 1797 dürfen die französischen Truppen Mainz einschließen, müssen aber den österreichischen Truppen den Verbindungsweg offen halten. 3. Der österreichische Bevollmächtigte hat vor dem 3. Dezember 1797 das Deutsche Reich davon zu benachrich- tigen, daß Osterreich das Deutsche Reich und dessen Festungen räumt. 4. Die kaiserlichen Bevöllmächtigten haben dahin zu wirken, daß der Kurfürst von Mainz oder das Deutsche Reich noch während der Verhandlungen, am 30. Dezember 1797, den Franzosen den Einmarsch in Mainz gestattet. Trotz aller Einwände und Vorstellungen, die der kurmainzische Vertreter nach Erkenntnis der Sachlage in Rastatt erhob, entwickelten sich die Verhältnisse um und in Mainz nach dem Willen der siegreichen Nation. Am 6. Dezember 1797 wurden die kaiserlichen Geschütze aus Mainz weggeschafft; gleichzeitig marschierten österreichische Truppen sowie solche der Reichsstände ab. Am 9. Dezember 1797 erhielt General Hatry von der Direktorialregierung auf Anweisung Bonaparte's den Befehl, die militärischen Bewegungen zum Zwecke der Einnahme von Mainz und zur Durchführung des Vertrages von Campo Formio zu leiten. Am 16. Dezember 1797 ging er demgemäß bei Oppenheim über den Rhein, nahm in Wiesbaden Quartier und besetzte alle Punkte um Mainz. Der Befehlshaber der kurmainzischen Truppen in der Stadt verfügte über 2722 Mann, die kaum zum Sicher- heitsdienste, nicht aber zur Verteidigung der Festung aus- reichten. Eine Belagerung von Mainz begann nicht; den einzelnen Franzosen war der Zutritt gestattet. General Hatry suchte durch Briefe sowie durch eine persönliche Unterredung die Übergabe der Festung herbeizuführen. Aller Hilfe und Hoffnung beraubt, willigte am 24. Dezember 1797 der acht- undsiebzigjährige Kurfürst Friedrich Karl Joseph von Erthal ein, daß Mainz und Kastel von französischen Truppen besetzt würde. Den Vorstehern der Mainzer Zünfte und des Handels- standes wurde am 27. Dezember 1797 die Entschließung des Kurfürsten eröffnet. Die Wirkung dieser Mitteilung schildern die Regierungsakten¹) mit folgenden Worten:„Die stille und schaudernde Niedergeschlagenheit, welche als Beweis des tieffühlenden Verlustes der seitherigen Verfassung auf allen Gesichtern unverkennbar war, verdient hier eine rührende Bemerkung.“ Am 23. Dezember 1797 wurde zu Wiesbaden zwischen General Hatry und den Vertretern des Mainzer Festungskommandanten eine Kapitulation geschlossen, die den deutschen Truppen den ehrenvollen Abzug sicherte.
¹) Bockenheimer, Wie Mainz zum zweitenmal an Frankreich kam, S. 144.


