Aufsatz 
Aus der Mainzer Vergangenheit. Aufsätze zur Belebung des Geschichtsunterrichtes : 2. Teil
Entstehung
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alten Zustände am sichersten verhindern zu können. Mitte Februar 1793 war die Einteilung der Wahlbezirke und die übrige Vorbereitungsarbeit vollendet. Es wurde der 24. Febr. als Wahltag für die Munizipalitäten und den Nationalkonvent bestimmt. Vorher sollte jeder Wahlberechtigte schwören: Ich N. N. entsage allen Privilegien und schwöre, den Grund- sätzen der Freiheit und Gleichheit treu zu sein. Vergeblich bemühten sich die Klubisten die Abneigung gegen den Eid mit Worten und unter dem Eindrucke von Soldaten und Kanonen zu beseitigen. Zahlreiche Widerstrebende, Geist- liche und Beamten, Bürger und Bauern, wurden auf das rechte Rheinufer verwiesen. Nach dem Urteil des Professors Söm- mering schwuren von 12 000 Stimmfähigen nur etwa 300, das waren nicht einmal alle eingeschriebenen Klubisten. Unter etwa 5000 Wahlfähigen machten ungefähr 345 370 von dem Wahlrechte Gebrauch. Auch in Worms und Speyer war die Beteiligung gering. Auf die Gültigkeit der Wahlen übte diese Tatsache keinen Einfluß aus.

Der rheinisch-deutsche Nationalkonvent wurde am 17. März 1793 im Rittersaale des Deutschhauses zu Mainz eröffnet. Von mehr als 100 Ortschaften, die gewählt hatten, waren bei der ersten Zusammenkunft nur 64 Abgeordnete erschienen; die Mehrzahl von ihnen gehörte dem Bauernstande an. Am folgenden Tage, am 18. März, 1793 beschloß man, daß die Gegend zwischen Landau, Bingen und Mainz von allen ihren vorigen Herrn befreit sei und daß alle ihre bis- herigen Tyrannen aller ihrer seitherigen Rechte auf ewig verlustig gingen. Das Gebiet solle nunmehr einen freien, unabhängigen, unzertrennlichen Staat bilden. Am 21. Mär⸗z 1793 folgte die einstimmige Erklärung,daß das rheinisch- deutsche freie Volk die Einverleibung in die französische Republik wolle und darum bei ihr anhalte. Aus der Mitte des Nationalkonventes solle eine Abordnung ernannt werden, um diesen Wunsch dem Pariser Nationalkonvente vorzu- tragen. Am 30. März 1793 unterbreiteten drei Mainzer Ab- geordnete, an ihrer Spitze Forster, den Beschluß ihrer Ge- sinnungsgenossen dem Pariser Nationalkonvente. Einstimmig erfüllte er den Wunsch der Mainzer. Das Dekret, das über diesen Vorgang erlassen wurde, gelangte nicht in die Hände der Mainzer Freunde für Freiheit und Gleichheit. Denn am 30. März 1793 war Mainz bereits auf beiden Seiten des Rheines von den Deutschen eingeschlossen. So kam es, daß die offizielle Eingliederung des linksrheinischen Gebietes in die französische Republik ohne unmittelbare Folgen blieb. Dennoch machte die Umgestaltung des kurfürstlichen Staates nach dem Pariser Vorbilde und die Ausweisung derer, die