Aufsatz 
Aus der Mainzer Vergangenheit. Aufsätze zur Belebung des Geschichtsunterrichtes : 2. Teil
Entstehung
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neten, schien Mainz zunächst nicht gefährdet. Glückliche Umstände ermöglichten es jedoch dem Brigadegeneral Custine über Speyer und Worms gegen Mainz vorzurücken. Nach zweitägigem, beiderseits nicht sehr heftigem, Feuer, über- gaben die Deutschen die Stadt. Am 22. Oktober 1792 nach- mittags 6 Uhr zogen sie unter klingendem Spiele über die Rheinbrücke, während Custine von der Festung Besitz ergriff.

Auf Custines Betreiben entstand bereits am 23. Oktober 1792 nach dem Muster des Pariser Jakobinerklubs eine Gesellschaft der Freunde der Freiheit und Gleichheit(der Klub). Kurfürstliche Beamten und links stehende Geist- liche führten in ihm das Wort. Die Mehrzahl der Bürger blieb dem Klub fern. Die Mainzer Zünfte machten zwar, von Custine aufgefordert, Vorschläge, wie ihre Zunftord- nungen zeitgemäß umzugestalten seien, lehnten jedoch die französische Verfassung ab und sträubten sich dagegen, daß das Mainzer Gebiet aus dem Verband des Deutschen Reiches ausscheide. Am 19. November 1792 hob Custine die bisherige kurfürstliche Verwaltung und Rechtspflege auf und berief in der Hauptsache Klubisten in die neue Regierung(Allge- meine Administration). An der Spitze der städtischen Ver- waltung hatte bis dahin der Vizedomamtsdirektor gestanden, dem der Gewaltbote, der Gefällverweser und Vizedomamts- schreiber beigegeben waren. Der Stadtrat, aus 12 Mitgliedern zusammengesetzt, übernahm nach seiner Anweisung bestimmte Obliegenheiten. Nunmehr ersetzte der ernannte Maire den Vize- dominus; ihm zur Seite standen der Generalprokurator und 9 Munizipale, so daß das ganze Kollegium der Munizipalen 11 Personen umfaßte. Als Beirat diente der doppelt so starke gemeine Rat mit 22 Mitgliedern. Beide Körperschaften, die nicht gewählt, sondern ernannt wurden, waren eine schwache Nachahmung der neuen französischen Gemeindevertretung (Dekret vom 14. Dezember 1789). Diese, aus der Wahl der Bürger hervorgegangen, zerfiel in einen conseil général de la commune, eine beratende Körperschaft, und in ein corps municipal, eine ausführende Körperschaft.

Im Januar und in der ersten Hälfte des Februar 1793 arbeitete man in dem Mainzer Klub für Freiheit und Gleich- heit eifrigst darauf hin, so rasch wie möglich in allen Ge- meinden eine neue Munizipalität einzuführen. Vertreter aus letzteren sollten zu einem rheinischen Nationalkonvente zu- sammentreten und sich dafür erklären, daß das besetzte linksrheinische Gebiet in die französiche Republik eingeglie- dert werde. Georg Forster, der frühere kurmainzische Uni- versitätsbibliothekar, ist der Urheber dieses undeutschen Gedankens; er glaubte auf diese Weise die Wiederkehr der