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erwähnt, der Statthalter des abwesenden Kurfürsten war. In dem Hauptquartier bei Mainz unterzeichnete die Urkunde der Herzog und versah sie mit seinem gewöhnlichen Siegel. Zur Bekräftigung hängte das Domkapitel das seinige an. Nunmehr trat das Abkommen in Wirkung. Es macht den Eindruck, als habe das Domkapitel all den Verhältnissen vorbeugen wollen, welche die schwedische Besetzung in den Jahren 1631—1636 herbeigeführt hatte.
Hinsichtlich der Besatzung, die seither in Mainz war, enthielt der Akkord des 16. September 1644 folgende Be- stimmung:¹)„Die Garnison, so itzo in dem Ort, der Stadt und Forth(= in der Stadt Mainz und auf der Schweickhardts- burg), so wohl Kayserl(iche) als Churf(ürstliche), solle mor- gen Vormittag ausziehen, vermög der KXapitulation, so jeder Parthey ist gegeben.“ Die Urkunde des 17. September be- sagte:²)„Und demnach, zum neunten, die itzt allhier vor- handene Besatzung in zweyerley Völkern, benanntlich im- mediat Kayserlichen und dieses Ertzstifts eigenen bestehet: als sind der Soldatesca halber zween absonderliche Neben- Vergleich und Accord aufgerichtet und geschlossen worden“. Diese beiden Verträge sind, wie es scheint, nicht erhalten. Es ist deshalb auch nicht zu entscheiden, wie groß die ab- ziehende Garnison war und ob unter den 250 Mann die gesamte Besatzung oder nur die kurfürstliche zu verstehen ist. Es wird nämlich berichtet,³) daß am 17. September 1644 die kurfürstliche Besatzung mit 2 Geschützen nach Kriegs- gebrauch abzog und unter französischem Geleite auf 7 Schiffen nach Koblenz verbracht wurde.
An demselben Tage rückten 500 französische Soldaten in Mainz ein. ¹) Der Herzog von Enghien besichtigte die Stadt, den Schloßgarten und anderes. Am 18. September 1644 nahm er mit dem Feldmarschall de la Tour und vielen vornehmen Kavalieren das Mittagsmahl im Schloß ein, in dem die beiden Genannten auch wohnten. Hierauf marschierten der Herzog mit dem Vicomte de Turenne und der Mehrzahl der französi- schen Kriegsvölker rheinaufwärts gegen Worms und Speyer. Als Befehlshaber der Stadt Mainz und ihrer Garnison ließ er
1) A. a. O. S. 313/14. In dem Dompfarrbuch(Mainz. Standes- amt) findet sich folgender Eintrag: N. B. 17. September Ao. 44 occu- paverunt Franci civitatem sub nomine protectionis, sed eo modo se gesserunt protectores, uti lupus agnum accipiter columbam solent protegere, uti patriae destructae lamentabilis facies posteritati ostendet. M(artinus) M(aier) P(arochus) S(ancti) Quéintini) (= Verwalter der erledigten Dompfarrei).
2) A. a. O. S. 829.
³) A. a. O. S. 810.
⁴) A. a. O. S. 331 f.


