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zwei Quellen, daß sie durch den Erzbischof von Köln am 1. November 1247 zu Aachen vorgenommen wurde. Daneben bemerkt ein Schriftstück aus der Zeit der goldenen Bulle (1356), Erzbischof Siegfried von Mainz habe als Kanzler Germaniens Wilhelms äußere rechte Hand mit geweihtem ôle gesalbt und dabei die Worte gesprochen:„Es möge dich der Weihe zum römischen Könige würdigen der allmächtige Gott, der David durch die Hand des Propheten Samuel zum Könige über das Volk der Juden salben ließ“. Es will demnach in diesem Falle der Grabstein nur besagen, daß Erzbischof Siegfried III. bei der Krönung Wilhelms von Holland mit- wirkte.
Bei der Krönung Richards von Kornvallis, Rudolfs von Habsburg, Adolfs von Nassau und Albrechts I. spielten, soweit bekannt, die Mainzer Erzbischöfe keine Rolle. Erst Erzbischof Peter war wieder bei der Krönung deutscher Könige beteiligt.
Der Biograph des Trierer Erzbischofes Baldewin meldet, daß dieser und die sechs anderen Kurfürsten König Hein- rich VII., den Bruder Baldewins, nach Aachen geleiteten und daß ihn hier der Erzbischof von Köln, in dessen Diözese Aachen lag, feierlich krönte. Diese in jeder Beziehung glaub- würdige Nachricht verbietet es anzunehmen, daß Erzbischof Peter den Lützelburger krönte. Umgekehrt ist es nach der Art, wie Erzbischof Peter auf dem Grabstein den Arm über Heinrich VII. breitet, ausgeschlossen, daß er an dessen Krö- nung gänzlich unbeteiligt gewesen wäre. Erzbischof Peter hat wohl den Kölner Kurfürsten bei der Salbung Hein- richs VII. in ähnlicher Weise unterstützt, wie dies einst Siegfried III. bei der Krönung Wilhelms von Holland tat.
Daß Erzbischof Peter Johann, den Sohn König Hein- richs VII., am 7. Februar 1311 vor dem Veitsaltar des Prager Domes zum Könige von Böhmen krönte, ist durch einen Quellenschriftsteller bezeugt.
Ludwig der Bayer wünschte am richtigen Ort von dem dazu berechtigten Kurfürsten zum Könige gekrönt zu werden. Deshalb sandte er zweimal, zuletzt am 18. November 1314, zu dem Kölner Erzbischof Heinrich II. von Virneburg und forderte ihn auf, an seiner Person die Krönung zu vollziehen, sonst werde das Vorrecht der Krönung Erzbischof Baldewin von Trier ausüben. Erzbischof Heinrich, der zu den Wählern König Friedrichs des Schönen von ôésterreich gehörte, lehnte es ab, Ludwig den Bayern zu krönen. Nun wäre nach Lud- wigs Ansicht Baldewin von Trier zur Krönung berufen ge- wesen. Allein Erzbischof Peter von Mainz behauptete, in Abwesenheit des Kölner Erzbischofes stehe das Recht der


