A. Die Beschwerde des Schiffers Christoph von Gottesheim über E. Rokoch(1670).
a) Aktenstück el).
1. Der Schiffer Christoph von Gottesheim, zu Schreck wohn- haft, wird anläßslich einer Beschwerde vernommen, die er bei dem Markgrafen Friedrich von Baden-Durlach über den Mainzer Rentmeister E. Rokoch einreichte. Schreck 13./3. Februar 1670.
Actum Schreckh Donnerstag den 3. Februarij 1670²).
Nachdem auf lhrer Churf. Gnaden zu Maintz ahn Sere-— nissimum abgangenes antworttschreiben sub dato 28. Januarij St. N. wegen der von dem Maintzen Renthmeister Christophen von Cottesheimb des Schiffmannß zu Sreckh vorgeben nach verbottener güetter einladung zu Franckhfurt decretiret worden, daß man ermelten von Oottesheim nicht allein darüeber hören, sondern auch den beseher daselbst Lorentz von Gottesheimb, waß Ihme von der Straßburger zu Maintz habender Niederlag bewust seye, examiniren solle, habe Ich beede heuth dato vorgefordert und deponirt, so viel den ersten umbstandt betrifft.
Christoph von Gottesheim. Er habe nicht geklagt, daßs der Chur Maintzische Renthmeister Ihme zu Franckhfurt, alß alwo Er nichts zu befehlen habe, güetter einzuladen verbotten habe, sondern das verbott seye zu Maintz geschehen.
Dan nachdeme Ihme von dem Flammerdingischen zu Franckhfurt, alwo Sye Ihme ein ballen Pfeffer und lmber, ein Sackh Gallaß und sonst noch drey Fäßlein eingeladen ge— habt, und noch weiter bey deßen Factor zu Maintz Johann von Eßen daselbst folgende güetter, benantlich 14 Rollen Stockhfisch, anderthalben last Hering, 2 Faß allaun und ein Faß Victril zu laden und nach Straßburg zu führen verdingt,
1) Die Verhältnisse, unter denen die Drucklegung dieser Arbeit statt- fand, machten es notwendig, mit den Aktenstücken zu beginnen und diesen die zusammenhängenden PErörterungen folgen zu lassen.
2) Kreisarchiv Würzburg. Mainz, Korridor XI. No. 213. Sambt- liche Schiff- und Steurleuth zu Viltzbach contra Die außlandische Schiffleuth, ab Ao 1630, Tomus I. fol. 111. Rückseite des Aktenstückes: Extractus Inquisitionis zu Sreckh. L. O.
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