Aufsatz 
Über eine Art von Schwingungscurven doppelter Krümmung / Reinhard Schreiber
Entstehung
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Realschule 25, in dem Progymnasium 46 Procent der Frequenz der betreffenden Schule(im Vorjahre 22 resp. 51 Procent).

Abiturienten hat die Anstalt in diesem Jahre nicht. Von den gegenwärtigen 7 Primanern haben 4 ihren Abgang bereits angemeldet, 3 werden wacker der Maturitäts-Prüfung entgegen gehen.

Möchte der Geist der Wahrheit und der Treue, der durch seine göttliche Kraft in diesem Jahre des Heils die nationale Wiedergeburt unseres Volkes gewirkt hat, immer mehr, wie alle Glieder des neuen Gemeinwesens, so auch unsere Schule durchdringen, dass auch sie durch gründliche wissen- schaftliche Bildung und fromme Zucht ein Scherflein beitrage zum Wohle des Vaterlandes und zur Förderung menschlicher Gesittung.

C. Verordnungen des Königl. provinzial- Schul- Collegiums.

1870, 17. November. Es ist der Fall vorgekommen, dass Schüler, welche sich zur Aufnahme bei einer Anstalt meldeten, nachdem sie in Folge der Receptions-Prüfung nicht in die von ihnen gewünschte Klasse gesetzt worden waren, diese Anstalt sofort verliessen, um bei einer andern den Versuch zu machen, ihre Absicht zu erreichen. Um dieses ungehörige Treiben, welches überdies mit nachtheiligen Folgen für die betreffenden Anstalten verbunden ist, soviel als möglich zu verhindern, sollen künftighin die Zeugnisse der zur Aufnahme sich meldenden Schüler, welche stets vor der Prüfung vorzulegen sind, wenn der genannte Fall eintreten sollte, mit einer Bemerkung über den Ausfall der angestellten Prüfung und dem Schulsiegel versehen werden.

21. November. In Folge des Gutachtens des Professors Dr. Virchow über gewisse die Gesundheit benachtheiligende Einflüsse der Schule wird den Lehrercollegien Mehreres zur Beachtung empfohlen. Zur Schonung der Augen ist in Schule und Haus die Beschäftigung der Schüler so einzurichten, dass dieselben nicht in der Zeit der Dämmerung in Anspruch genommen werden. Schulbücher mit zu kleinem Druck, kritzelnde oder zu kleine Handschrift, ebensowie unzweckmässiges, namentlich die Brust zusammendrückendes Sitzen und Ueberschlagen der Schenkel darf nicht geduldet werden. Die Klassenlocale müssen gut ventilirt, mässig(5R) geheizt sein. Die Schüler mögen bei jeder an sie gerichteten Frage sich erheben, nach jeder Stunde ihre Plätze wechseln, wo es zulässig ist, längere Zeit während des Unterrichtes stehen und in den Pausen möglichst auf den Beinen sein. Die Schüler müssen ferner fortwährend daran erinnert werden, dass sie täglich, auch bei rauhem Wetter, mindestens 2 Stunden im Freien sich bewegen und ihre Arbeiten Abends spätestens nur bis 10 Uhr ausdehnen. Nach dem Abendbrod sollen die Schüler der unteren Klassen nie, die der mittleren nur ausnahmsweise noch arbeiten. Das Turnen müssen die Schüler mit Lust und Liebe treiben und es muss ihnen wenigstens zu manchen Uebungen die Gelegenheit auch ausser den eigentlichen Turnstunden geboten werden. Mit häuslichen Arbeiten dürfen die Schüler nicht überbürdet werden, und ist dieserhalb für eine zweckmässige Vertheilung derselben Sorge zu tragen.

5. December. Auch Lehrersöhnen kann nur unter der Bedingung das Schulgeld erlassen werden, dass sie durch ihr Betragen, Fleiss und Aufmerksamkeit befriedigen sowie in ihren Leistungen billigen Anforderungen genügen.

1871, 16. Januar. Die Gesammtdauer der Ferien darf nicht mehr als 10 Wochen betragen. Die Oster- ferien, mit dem Palmsonntag beginnend, und die Weihnachtsferien dauern je 14 Tage; die bisherigen Pfingst- ferien fallen weg; die Sommerferien(3, resp. 4 Wochen) sind so zu legen, dass das Johannesfest in den Anfang derselben fällt, die Herbstferien(3, resp. 2 Wochen) so, dass das Winter-Semester stets zwischen dem 5. und 10. October seinen Anfang nimmt.

11. März. An das Königl. Provinzial-Schul-Collegium sind künftig 285 Exemplare des Programmes einzu- senden.