jährigem Lehrgang, d. h. zu einer Lollanſtalt ausgebaut werden, oder ſollte ihr Aufbau— plan noch vor Lollendung zurückgeführt werden auf den einer ſiebenklaſſigen Realſchule? Die Klingerſchule, die Zwillingsſchweſter unſerer Anſtalt, zu gleicher Zeit aus der höheren Bürgerſchule geboren, hatte von ihrer Mutteranſtalt ein Jahr nach der Entſtehung 500 Schüler in 7 Realklaſſen mitbekommen; ſie war dadurch im Jahre 1882 ſchon zu einer achtklaſſigen Realſchule ausgebaut. Es war ſomit ſachlich wohlbegründet, wenn das Kuratorium am 21. November 1883 beſchloß, der Klingerſchule die Oberſtufe zu geben, dem noch nicht ausgeführten Plan der Adlerflychtſchule den Kopf zu nehmen und ihn zum einfachen Realſchulplan zurückzuführen. Für zwei Oberrealſchulen fehlte damals bei den noch kümmer lichen und unſicheren Berechtigungen der Realanſtalten das Bedürfnis.
Am 26. Juni 1884 wird die Adlerflychtſchule vom Miniſterium als Realſchule anerkannt. Da die Berechtigung zum einjährigen Militärdienſt nach erfolgreichem Beſuch der ſechſten Realſchulklaſſe(Prima) erlangt wurde, war für den noch belaſſenen ſiebten Jahrgang (Oberprima) der Lebensnerv ebenfalls ſtark bedroht.
Sie hält ſich 8 Jahre lang mit einer Beſuchszahl von durchſchnittlich 5 Schülern. Immerhin iſt es ein ehrendes Zeichen für die damaligen„Oberprimaner“, daß ſie ohne Ausſicht auf weitergehende„Berechtigungen“ nur in der Abſicht, eine möglichſt gute Bildung und Lorbereitung für das praktiſche Leben zu finden, die Schule weiterbeſuchten, und ſie fanden Erfüllung ihrer Wünſche. Für die Lehrerſchaft bedeutete dieſe Klaſſe, wenn auch nur in beſcheidenem Maße, Lohn und Krönung ihrer Arbeit in der Unter- und Nittelſtufe. Man verſteht die Tatkraft des Direktors, mit der er dem LVerſuch der ſtädtiſchen Behörden, Unter⸗ und Oberprima in einer Klaſſe zuſammenzufaſſen, erfolgreich widerſteht. Das war im Jahre 1889.
1891, im Dezember, wurden die preußiſchen Lehrpläne und Berechtigungen neu geordnet. Nach den ab 6. Januar 92 geltenden Beſtimmungen verlor die ſiebenklaſſige Realſchule ihre oberſte Klaſſe, ſie ſchloß nach ſechs Jahren mit der Erteilung der Berechtigung für den einjährig-freiwilligen Dienſt ab.
So wurde das Jahr 1892 zum zweiten Schickſalsjahr für die Adlerflycht— ſchule. Ein Antrag des Provinzialſchulkollegiums(Geheimrat Dr. Lahmeyer), das die Zweck— mäßigkeit der ſiebten abſchließenden Realſchulklaſſe einſah,„dieſen Lehrgang, wo er ge— wünſcht würde, bis auf weiteres zu geſtatten“, wird vom Miniſter Graf v. Zedlitz im Hinblick auf die angeſtrebte Einförmigkeit der höheren preußiſchen Schulen abgelehnt. „Nur da ſollte dieſe Frage in Erwägung gezogen werden dürfen, wo zugleich alsbald Antrag auf Umgeſtaltung der Anſtalt zu einer neunſtufigen Schule geſtellt werde.“
Die Ausbaufrage war ſomit zum zweiten Male in den Vordergrund gedrängt. So wenig Direktor Scholderer bis dahin einer Änderung der nach den erzielten Erfolgen ihren Zwecken vollſtändig entſprechenden ſiebenklaſſigen Realſchule geneigt geweſen war, ſo ein— dringlich ſtellt er jetzt dem Kuratorium vor, daß zur Erhaltung der Stellung und Be— deutung der Schule, mit Rückſicht auf die Schüler und Bewohner der nördlichen Stadt— teile, eine wirklich höhere Schule mit umfaſſenderen Berechtigungen erhalten bleiben müſſe. Er ſtellt deshalb am 3. Februar 1892 den Antrag:„es möge die Behörde, wie es urſprünglich beabſichtigt geweſen, die Adlerflychtſchule der Klingerſchule gleichſtellen und ihren Ausbau zu einer Oberrealſchule beſchließen.“


