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und aus welchen Ursachen eine wirkliche Ueberlastung vorliege, und wie derselben vorzubeugen sei. Wir wiederholen diese Bitte auch in diesem Jahre, erlauben uns aber die Bemerkung beizuftgen, dass es natürlich ebenso sehr und vielleicht noch mehr im Interesse der Eltern liegt, uns sofort Mitthei- lung zu machen, wenn sie finden, dass ihre Kinder zu wenig beschäftigt sind. Der Schule muss natürlich das körperliche Wohl der Schüler am Herzen liegen, aber es wäre ein grosser Fehler, wenn sie aus schwächlicher Sentimentalität statt den Eifer von Lehrern und Schülern zu beleben und an- zufeuern, ihn von Tag zu Tag nur hemmen und schwächen wollte. Jeder sittlich ernste und auf- richtige Mann erfährt es täglich an sich selbst, dass die menschliche Natur zur idealen Erfassung und Uebung der Pflicht mehr des Sporns als des Zügels bedarf. Und dies gilt von der Jugend in besonders hohem Grad. Das Hohe erreicht nicht, wer sich nicht das Höchste zum Ziel setzt. Ein Gymnasium, welches nur schwächlich handeln darf, wird auch nur Schwächlinge erziehen. Und es täusche sich hier Niemand. Wissenschaftliche Tüchtigkeit erzeugt nicht sowohl didaktische oder pädagogische Künstelei, sondern vor Allem Begeisterung, Fleiss und Ausdauer.
2) Nach§. 9 der Disciplinar-Vorschriften für die Schüler der Gymnasien des Grossherzogthums ist jede Versäumniss von Lehrstunden ohne Urlaub strafbar. Wir sehen uns veranlasst, hieran zu erinnern und darauf aufmerksam zu machen, dass zu einer Verlängerung der Ferien, wie zu jeder andern Versäumniss des Unterrichts, nicht etwa die Einwilligung der Eltern genügt, sondern die Er- laubniss der Schule rechtzeitig nachgesucht werden muss.
3) Auswärtige Schüler, welche ihre Wohnung oder Pension wechseln wollen, sind verpflichtet, vor der Wahl einer neuen Wohnung etc. dem Director oder Ordinarius Anzeige zu machen.
VII. Schluss des Schuljahres.
1. Oeffentliche Prüfung.
Freitag den 21. September:
Vormittags 8—9: IIIb, 1— 2. Religion. 9— 10: VI, 1. Latein. 10— 10 ½: VI, 2. Latein. 10 ½— 11 ½: V, 1. Latein. 11 ½— 12: IIIb, 3. Griechisch.
Nachmittags 21 ½— 3: III a, 1. Religion. 3— 4: III a, 2. Griechisch. 4—5: IV. Griechisch.
2. Schlussfeier.
Samstag den 22. Sept., Vorm. 10—11 Uhr:
1) Gesang: O Schutzgeist alles Schönen, von Mozart.
2) Declamationen der Schüler.
3) Gesang: Liederfreiheit von Marschner.
4) Declamationen und Abschiedsrede des Abiturienten F. Marx. 5) Gesang: Chor aus der Antigone von Mendelssohn.


