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III. Bekanntmachung
über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in die Anſtalt, ſowie über deren Erweiterung.
Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Realſchule nebſt Einreichung der Geburtsſcheine und Zeugniſſe über den bisherigen Schulbeſuch geſchehen am 25. und 26. April, Vormittags, in der Wohnung des Direktors (Emmerich⸗Joſephſtraße 13.)
Die Prüfung der aufzunehmenden Schüler findet Donnerſtag den 27. April, Morgens 9 Uhr, im Realſchulgebäude ſtatt.
Die zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe ſich anmeldenden Schüler müſſen mindeſtens im zehnten Lebensjahre ſich befinden, deutſche und lateiniſche Schrift geläufig leſen und ſchreiben können, in der Recht⸗ ſchreibung ziemliche Sicherheit und im Rechnen Kenntniß von den Hauptrechnungsarten(4 Species) beſitzen. Die Aufnahme in eine der nächſtfolgenden höheren Klaſſen iſt bedingt durch die Kenntniß der in den vorher⸗ gehenden Klaſſen vorgenommenen Lehrgegenſtände.
Schüler, welche die Unter⸗Prima der Realſchule erledigen, erhalten hierdurch die Berechtigung der Zu⸗ laſſung als einjährige Freiwillige zum Militärdienſt.
Mit Beginn des Schuljahrs 1870—71 iſt eine Erweiterung der Realſchule durch die Errichtung der Ober⸗Prima eingetreten, für ſolche Schüler, welche ſich den techniſchen Fächern, wie dem Bau⸗ und Ma⸗ ſchinenfach, dem Lehrfach, dem Militär⸗ und Poſtdienſt widmen und daher zum Beſuch höherer Lehranſtalten, insbeſondere der polytechniſchen Schule in Darmſtadt, ſich vorbereiten und durch eine Maturitätsprüfung die erlangte Reife nachzuweiſen haben. Sie erlangen in dieſem Falle dieſelben Berechtigungen, welche die an einer preußiſchen Realſchule Erſter Ordnung erledigte Prüfung gewährt.
Das neue Schuljahr beginnt Donnerſtag den 27. April, Morgens 3 Uhr.
Das Schulgeld beträgt vierteljährlich in den fünf unteren Klaſſen 7 Gulden, in den zwei oberſten Klaſſen 9 Gulden und wird im Anfang jeden Quartals an den Einnehmer des Realſchulfonds, Herrn J. B. Pricken, im Lokale der ſtädtiſchen Einnehmerei auf dem Stadthauſe, entrichtet.


