Aufsatz 
Die Umgestaltung der Unterrichtsräume für Physik im Ludwig-Georgs-Gymnasium zu Darmstadt
Entstehung
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32 VI. Bekanntmachungen.

1. Anmeldungen zur Aufnahme nimmt der Unterzeichnete für das Gymnaſium und die Vor ſchule Samstag den 21. April von 9 12 Uhr im Lehrerzimmer des Gymnaſiums(Karlſtr. 2) an; dabei ſind Geburtsſchein mit unterſtrichenem Rufnamen, Impfſchein und gegebenen Falls Abgangszeugnis der bisher beſuchten Schule oder beglaubigte Privatzeugniſſe vorzulegen. Da in mehreren Klaſſen des Gymnaſiums wegen Ueberfüllung Aufnahmen nicht ſtattfinden können, empfiehlt ſich baldige ſchrift liche Anfrage.

2. Der Unterricht beginnt Dienstag den 24. April; an dieſem Tage verſammeln ſich die Gymnaſiaſten um 7 ½ Uhr im Feſtſaal, die Vorſchüler in ihren Klaſſenzimmern und zwar die Klaſſen I-O, I H und II H um 7 ½ Uhr, die Klaſſen II O und III O um 8 ½ Uhr und die Klaſſe III H. um 9 ½ Uhr.

3. Die Pfingſtferien dauern im nächſten Schuljahr vom 3. bis 6. Juni einſchl., die Sommer⸗ ferien vom 1. bis 29. Juli, die Herbſtferien vom 23. September bis zum 7. Oktober, die Weihnachts⸗ ferien vom 23. Dezember 1906 bis zum 6. Januar 1907.

4. Der Unterzeichnete iſt, falls ihn nicht beſondere Dienſtgeſchäfte abrufen, an allen Schultagen in der fünften Vormittagsſtunde(ſim Sommer von 11 ½ 12 ¼, im Winter von 12 12 ¾) in ſeinem Amtszimmer zu ſprechen. Wenn der Zweck des Beſuches Auskunft über die Fortſchritte eines Schülers iſt, empfiehlt es ſich, den Beſuch 23 Tage vorher anzumelden.

5. Durch eine neuerdings ergangene Verfügung unſrer vorgeſetzten Behörde iſt es unterſagt worden, von den Eltern die Unterſchrift unter mangelhaften Arbeiten ihrer Söhne zu verlangen. An unſrer Anſtalt iſt dies Verlangen ſchon ſeit Jahren nicht mehr geſtellt worden; dagegen haben einzelne Lehrer die Eltern wiſſen laſſen, wann die Hefte ſich in den Händen der Schüler befinden. Zum Nutzen der Eltern, die ſich um den Ausfall der ſchriftlichen Arbeiten ihrer Söhne kümmern wollen, iſt dieſe Maßregel auf alle Klaſſen ausgedehnt worden; dabei wird folgendermaßen verfahren:

Zu Beginn jedes Halbjahres werden die Schüler angehalten, in ihr Aufgabenheft oder auf ein beſonderes Blatt einzuſchreiben, an welchem Tage der Woche ſich die Hefte mit den verbeſſerten und beurteilten ſchriftlichen Arbeiten in ihren Händen befinden; dieſe Einträge ſollen ſie ihren Eltern zur Unterſchrift vorlegen.

Darmſtadt, den 27. März 1906. Großf.. Direktion des Lndwig⸗Georgs⸗Gymnaſiums und der Gymnaſial⸗Dorſchule. Dr. Mangold