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Im Anſchluß an die großen baulichen Veränderungen aus dem Schuljahre 1895/96 wurde, nach Vereinbarung zwiſchen dem Großh. Bürgermeiſter und dem unterzeichneten Direkior, am Sehinde die Inſchrift„Grossherzogliche Realschule“ in vergoldeten Metallbuchſtaben angebracht.
Am Geburtstag unſeres Landesherrn und ſeiner hohen Gemahlin ſprach Herr Kollege Dr. Weimar über die Große Landgräfin Karoline; am 27. Januar Herr Koll. Minnich über die Deutſche Marine.— Bei der Feier am 22. März beabſichtigt der Direktor ein Charakterbild des großen, milden, ſiegreichen und doch friedeliebenden Kaiſers Wilhelm des Erſten zu geben.
Durch Miniſterial⸗Verfügung vom 24. Februar wurden dem Direktor die Befugniſſe des Regierungskommiſſärs bei der diesjährigen Reifeprüfung übertragen.
V. Bekanntmachung,
die Einteilung und Berechtigung der Anſtalt, ſowie die Aufnahme der Schüler betreffend.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 26. April.— Vormittags von 8 Uhr ab finden die Aufnahmeprüfungen ſtatt. Die Anmeldungen der neu eintretenden Schüler nimmt der unterzeichnete Direktor Samstag, den 24. April von 9 bis 12 Uhr auf dem Amtszimmer entgegen.
Dabei iſt außer dem Abgangszeugnis der etwa vorher beſuchten Schule der Impfſchein und ein Auszug aus dem ſtandesamtlichen Geburtsregiſter vorzulegen, worin nach Miniſterial⸗ Verfügung vom 21. Oktober 1891 der Rufname durch Unterſtreichung hervorgehoben ſein ſoll, falls mehrere Vornamen vorliegen.
In die unterſte Abteilung der 4 Jahrgänge umfaſſenden Vorſchule können die Knaben eintreten, die ſpäteſtens den 30. September 1891 geboren ſind, in die 6. Klaſſe der Realſchule die bis zum genannten Termine 1887 Geborenen.
Die Anforderungen an die für Klaſſe 6 zu Prüfenden ſind: 1) Fähigkeit deutſche und lateiniſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Beionung zu leſen; 2) ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der gewöhnlichen Sprache des täglichen Lebens vorkommenden deutſchen Wörter; 4) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, ſowie des einfachen Satzes; 5) Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten und benannten ganzen Zahlen.
Das Reifezeugniß der erſten Klaſſe berechtigt zum Eintritt in den einjährig⸗frei⸗ willigen Dienſt.
Das Schulgeld beträgt für Kl. 1—4 64 Mk., für Kl. 5—8 52 Mk.; für die Lateiner in Kl. 1—4 20 Mk., in Kl. 5— 7a(Vorſchule A) 12 Mk. mehr.
Die Latein mit Erfolg lernenden Schüler können in die entſprechende Klaſſe der Heſſiſchen Realgymnaſien ohne Prüfung, aus Klaſſe 1 alſo nach der Unterprima übertreten.
Hinſichtlich der Schüler, die auf eine andere höhere Lehranſtalt, insbeſondere auf ein Gymnaſium, überzutreten beabſichtigen, iſt rechtzeitige Beſprechung mit dem unterz. Direktor oder mit dem Vertreter der klaſſiſchen Philologie erwünſcht.
Der Direktor iſt jeden Morgen um 11 Uhr auf dem Amtszimmer zu ſprechen.
Oppenheim, im März 1897. Großherzogliche Direktion der Realſchule. Dr. Schneider.


