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III. und IV. Cl. Die Gnnbeuslehre nach den 12 Artikeln des apostoli- schen Glaubensbekenntuisses. 2 St. 3 Pfarrer Müller.
c) Gemeinschaſtliche Andaeht für alle Lehrer und Schüler an jedem Sonn- und Weiertagee früh, im Sommer um 7, im Winter um 7 ½ Uhr, im Versammlungssaale der Anstalt, bestehend in Choralgesang und Gebet, das der Reihe nach von den Lchrern
gesprochen wurde. .
C. Runstübhunge n.
1. Gesang- und musikalischer Unterricht.
Der Gesangunterricht wurde öffentlich an alle Gymnasiasten, in Abtheilungen, ertheilt(wöchentlich 4 St.), dabei besonders die Einübung der Choralmelodien für jede der beiden Confessionen berücksichtiget. Der Unterricht in der Musik war Privatsache. Gesanglehrer Drös.
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2. Zeiehnenunterricht.
Dieser Wwurde privatim an die Wenigen, welche sich dazu meldeten, im Zeichnenzimmer der Anstalt, Mittwochs und Samstags von 11— 12 und- 1—2 Uhr ertheilt.— Zeichnenlehrer Verflassen.
D. Körperliche Uebungen. 1. Tanzunterricht ertheilte im Wintersemester in Privatstunden von 5— 7 Uhr Abends Tanz- und Turnlehrer Liebich.
2. Die Einübung der Turnvorsteher besorgte während des Winter- semesters an 3 Tagen von 11— 12 Uhr Derselbe.


