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IV. Zeit der Prufung und der Schulfeierlichkeit, Dauer der Ferien und Anfang des neuen Lehrcurſus.
Die öͤffentliche Prüfung wird am Donnerſtag und Freitag den 21. und 22. März, Vormittags von 8— 12 und Nachmittags von 2 1/2—5 Uhr gehalten, und mit den unteren Claſſen der Anfang gemacht werden. Der Nachmittag des zweiten Prüfungstages iſt für die öffentliche Schlußfeierlichkeit beſtimmt, die alſo am Freitage den 22. März, Nachmittags 2 1/2 Uhr im Prüfungsſaale der An⸗ ſtalt nach der unter Nro. V. gegebenen leberſicht ſtatt finden wird. Zur Theil⸗ nahme an beiden werden die Tern und Angehörigen der Zöglinge, ſo wie über⸗ baupt die Freunde der Jugend und ihrer Erziehung ergebenſt eingeladen.
Die Oſterſerien dauern vom 23. März bis zum 15. April. An dieſem Tage haben ſich die neuen Schüler, die in die hieſige Anſtalt eintreten wollen, Mor⸗ gens um 8 Uhr im Prüfungsſaale einzufinden, ihre Geburtsſcheine und Schul⸗ zeugniſſe vorzulegen, und ſich der vorſchriftsmäßigen Aufnahmeprüfung zu unter⸗ werfen. Am folgenden Tage, Dienſtag den 16. 2 pril, wird der neue Sommer⸗ curſus eröffnet. lim 8 Uhr verſammeln ſich Lehrer und Schüler im Schulſaale, wo die Schulgeſetze erklärt werden und die wöchentliche Stundenordnung bekannt gemacht wird. Den 17. April Morgens um 7 Uhr beginnt der regelmäßig⸗
laſſenunterricht..
Damit beim Anfange der Lectionen keine Störung eintritt, haben die Schüler bis zu dieſen Tagen ſich mit den vorgeſchriebenen Lehrbuchern zu verſehen, und ſich alle puͤnktlich an den beraumten Tagen einzufinden, indem ein ſpäterer Ein⸗ tritt, der in jedem Falle nachtheilig iſt, nur mit beſonderer Erlaubniß der betref⸗ fenden Behörde Statt finden kann.
Ueber Wohnungs⸗ und Koſtverhältniſſe der neu eintretenden Schüler von Außen iſt der Rector erbötig, gewunſchten Aufſchluß zu ertheilen für ſolche Eltern, welche das Wohl ihrer Kinder auch von dieſer Seite wahren und ſichern wollen, welche, nächſt der Schule ſelbſt, den größten Einfluß ausuͤbt auf die wiſſenſchaft⸗ liche, beſonders ſittliche Geſtaltung der Zöglinge. Zu dieſem Zwecke haben die Familien von Hadamar, welche ſolche Knaben in Wohnung und Pflege nehmen wollen, dieſes dem Rector der Anſtalt anzuzeigen, damit bei betreffenden Anfra⸗ gen die zweckmäßige Unterkunft der Schüler ermittelt werden kann.
Die erreptionelle Prüfung ſolcher Schüler, welche mit dem Beginnen des Winterſemeſters in das Pädagogium eintreten wollen, iſt auf den 2. September feſtgeſetzt, und müſſen die Anmeldungen vor dieſem Tage geſchehen.
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